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10.7.25

Das Messerstechen als Schöne Kunst betrachtet

Die Amerikanerin Lauren Angela (das sind nur die beiden Vornamen) stammt aus Florida, die Mutter ist kubanischer Abstammung. Sie lebt seit über 20 Jahren im Ausland, erst dann Deutschland, dann Malaysia und jetzt wieder Deutschland. Sie hat auf YouTube einen Channel, in welchem sie aus ihrem Leben erzählt, vor allem geht sie auf die Unterschiede zwischen amerikanischer und deutscher Lebensart ein.

In diesem Video erzählt sie, sie habe seit früher Kindheit die Angewohnheit, auf ihrem Teller alles, was geschnitten werden muß zu schneiden. Dann lege sie das Messer weg und esse nur noch mit der Gabel.

Als ich noch der Waldbauernbub war hab ich das mit Messer und Gabel genauso gemacht: Erst alles schneiden, dann Messer weg und nur noch die Gabel benutzt. Meine Mutter meinte erstaunt "Du ißt ja wie ein Amerikaner". Etliche Jahre später habe ich gelesen, daß diese merkwürdige Verhaltensweise noch aus der Pionierzeit - Wilder Westen, eh schon wissen - stammt. Man hat das Essen mundgerecht geschnitten und dann mit nur einer Hand gegessen, damit man die andere Hand immer an der Waffe haben konnte.

An ganz, ganz alten Wirtshaustischen in Bayern findet man an der Unterseite der Tischplatte viele kleine, längliche Löcher. Wenn sich ein Mann - Frauen gab es damals in Wirtshäusern nur in Form der Bedienung - an den Tisch zum Saufen setzte hat er das Messer aus der Lederhose gezogen und von unten in die Tischplatte gerammt. So hatte er bei einer entstehenden Rauferei seine Waffe stets bei der Hand. Das Erstechen bei einer Rauferei ist früher erstaunlich milde bestraft worden, es sind sogar Freisprüche dokumentiert.

8.4.24

Assange: Abschiebung vertagt

In den Tagen, da der Wilde Westen des nordamerikanischen Kontinents vom Weißen Mann® erobert wurde, bildete sich ein die Zeiten überdauernder Rechtsgrundsatz der USA heraus: Give him a fair trial and hang him. Dieses Rechtsprinzip gibt dir als Angeklagtem Rechtssicherheit, du weißt bereits bei Prozeßbeginn, was dich am Ende erwartet.

Auf der Website von phoenix finde ich folgende Überschrift:

Das heißt, die Abschiebung wird erstmal verschoben, aber sie findet auf jeden Fall statt.

Um fair zu bleiben, sollte man allerdings die Schlagzeile nicht überinterpretieren. Wahrscheinlich handelt es um eine Schlamperei unter Zeitdruck, womöglich auch nur um die knackige Verkürzung der korrekten Überschrift: "Fall Assange: Entscheidung über Abschiebung vertagt"

Interessant, also so im Sinne von wirklich interessant sind dagegen die Informationen im phoenix-Beitrag selber. Das britische Gericht verlangt von der US-amerikanischen Regierung folgende Zusicherungen:

* Assange muß das Recht auf freie Rede vor Gericht gewährt werden.

* Assange darf vor Gericht nicht diskriminiert werden, weil er Australier ist.

Ich kann mich noch an eine Zeit erinnern, als in einem Rechtsstaat das Recht auf freie Rede für den Angeklagten für selbstverständlich galt. Und von der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz war auch mal die Rede.

* Die US-Regierung muß versprechen, daß gegen Assange nicht die Todesstrafe verhängt werden wird.

Ihr habt einst im Sozialkundeunterricht gelernt, daß in einem Rechtsstaat die Justiz unabhängig ist, bzw. unabhängig zu sein hat. In Höheren britischen Rechtskreisen geht man anscheinend davon aus, daß die US-Exekutive in der Lage ist, der US-Judikative vorzuschreiben, welche Urteile sie zu fällen hat.

Im 19. Jahrhundert hätten nach so einer dreisten Beleidigung die USA dem Vereinigten Königreich den Krieg erklärt.

8.11.23

Der Raub einer Kappe

Am 4. November hat uns ein aufmerksamer "Fisch und Fleisch"-User auf einen Vorfall aufmerksam gemacht, der sich am Vortag in Wien-Liesing ereignet haben soll.

(04.11.2023, 16:13)

"...aus einem Artikel des Kurier:

Zwei 15-Jährige sollen am Freitag um 17.15 Uhr in der Anton-Baumgartner-Straße in Wien-Liesing einen 13-Jährigen mit einem Messer bedroht und dessen Kappe geraubt haben.

Der 13-Jährige blieb laut Polizei bei dem Raubüberfall durch die beiden jungen Syrer unverletzt."

Kurz gesagt: Zwei 15jährige Jungs haben einem 13-Jährigen die Kappe weggenommen. Sonst ist nichts passiert, verletzt wurde niemand. Noch kürzer gesagt: Es nichts passiert! Nichts, was für eine bundesweit erscheinende Zeitung berichtenswert wäre. Aus diesem duftige Nichts macht die Userin einen kleinen Blogbeitrag, sie wirft - wie in diesem Forum üblich - die Flüchtlingsfrage auf und macht sich Gedanken, die Genfer Flüchtlingskonvention zu ändern. Nach ziemlich genau vier Tagen (08.11.2023 16:38 h) hat es der Blogbeitrag auf 220 Kommentare gebracht.

Vor vielen Jahren hat der "Rottaler Anzeiger" für den Landkreis Eggenfelden in Niederbayern berichtet, auf dem Marktplatz von Gangkofen sei ein Auto geparkt gewesen, aus dem tickende Geräusche gekommen seien. Man habe die Polizei alarmiert, die ein Team von Sprengstoffexperten aus München angefordert habe. Es habe sich herausgestellt, daß das Auto einige Tage dort mit eingeschalteten Scheinwerfern geparkt habe, die Batterie sei nach dieser Zeit fast leer gewesen, es habe nur noch dazu gereicht, daß das Blinkerrelais blinkerlos tick-tick-tick gemacht habe. Es war also nichts passiert, außer dem Anrücken des Sprengstoffteams.

Gut, damals hatte die Redaktion immerhin die Ausrede gehabt, daß in Gangkofen (anders als in Wien) normalerweise wirklich nicht viel los ist.

Dieses noch: Im Kommentar-Bereich schrieb ein gewisser @nachgedacht: "Nette Gäste haben wir hier. Wenn es in deren Kulturkreis üblich ist, mit 15 Jahren ein Messer bei sich zu haben, dann muss man denselben klar machen das es hier etwas anders ist."

Von wegen anders. Ich hatte mit 15 immer ein Messer bei mir und wenn ich es recht bedenke, so ist das heute noch so, auch wenn ich das Messer selten benütze. Die längste Zeit des Jahres brauche ich keine Mütze und wenn doch mal ein strengerer Wind geht zücke ich meine Gesundheitskarte der Technikerkrankenkasse und gebe mich als Geheimagent aus. In der Regel gibt mir der Zehnjährige zwar verschüchtert, aber letztlich doch freiwillig seine Kappe.

P. S.: In meinem Kulturkreis (Niederbayern) gilt es für durchaus selbstverständlich, ein Messer bei sich zu tragen.

25.9.23

Loyalität und Verrat

Im Zuge einer Internet-Diskussion

...ein Fähnrich hatte die Schnauze voll von den Gängeleien von dem Arsch aus Berlin, der fast nie an der Front saß und immer nur das Maul aufriß. Im "Kampf" verpasste er ihm aus 25 Metern einen Steckschuß in die linke Schläfe, der Mord flog nie auf, die Obduktionsbehörde war in dieser Zeit in Stalingrad weithin überfordert...

"Hmnja", schrieb ich dem Kommentator, "da machst du ein Riesenfaß auf: Loyalität und Verrat.

Als ich so etwa 12, 13 Jahre alt war, ermahnte mich meine Mutter eindringlich, ich sollte in meiner Blosn (auf Intellellendeutsch: peer group)  nicht alles mitmachen, was die machten. Sollte die Blosn die Grenzen des Anstands oder gar der Strafgesetze überschreiten, dann sollte ich nicht mitmachen, gegebenenfalls sogar die Blosn verraten. Nicht, daß diese Ermahnung nötig gewesen wäre, der Unfug, den meine Blosn gemacht hat, hielt sich sowieso im Rahmen des Altersüblichen. Hundskrüppeln (Hunzgrippe sagten wir im Dialekt) waren wir halt, manchmal.

Für meine spätere Entwicklung habe ich aus den Worten meiner Mutter den Schluß gezogen, daß ich meine Loyalität nicht bedingungslos verschenke. An Personen gegebenenfalls schon, an Institutionen, geschweige gar an's Vaterland niemals.

Früher, als die Wehrpflicht noch deine jungen Jahre verdüsterte... Ich rede von deiner Jugend,  denn meine Jugend verdüsterte die Wehrpflicht nicht. Bei der Musterung war ich als untauglich eingestuft worden, in meinem Wehrpaß steht Ersatzreserve II, ich weiß bis heute nicht warum. Zwei Jahre vor der Musterung bin ich noch mit meinen kurzen Beinchen die 100 m in 11,8 sec gelaufen. Wenn du als tauglich eingestuft worden bist, hat man dich eingezogen, wenn das Los auf dich gefallen ist und du nicht vor der Einberufung verweigert hast. Bist du dem Einberufungsbefehl nicht nachgekommen, hat man dich eingesperrt. Und irgendwann mußtest du den Treue-Eid auf die Bundesrepublik Deutschland leisten: Dem Vaterland treu dienen, tapfer kämpfen und so Zeug. Hast du dich geweigert, den Eid zu leisten, hat man dich auch eingesperrt. Wie wäre es, so grübelte ich damals, wenn ich den Eid unter Zwang zwar leistete, vorher aber zu Protokoll gäbe, den Eid nur unter Androhung von Gewalt zu leisten. Ich spräche zwar die Eidesformel, es müsse aber jedem klar sein, daß ich mich an diesen Eid nicht gebunden fühle. Den Eid leisten und ihn gleichzeitig verweigern. Nehmen Sie Ihren Klausurenblock heraus, machen Sie Ihre Handys aus, sie haben drei Stunden Zeit, die Frage zu beantworten und die Antwort zu begründen.

7.9.23

Die Kriminalität wächst fünfmal schneller als die Bevölkerung

Ein Alarmruf aus aktuellem Anlaß: Die Kriminalität wächst, sie wächst nach neuesten Zahlen beinahe fünf mal so schnell wie unsere Bevölkerung. Polizei und Gerichte werden mit der Entwicklung kaum noch fertig, immer mehr Straftaten bleiben unaufgeklärt.

Diese Aussage ist auf's Äußerste beunruhigend: Die Kriminalität wächst überproportional, die Behörden stehen dem Phänomen weitgehend hilflos gegenüber, die Bedrohung wächst mit rasender Geschwindigkeit, das Problem wird uns über kurz oder lang - höchstwahrscheinlich über kurz - vernichten.

Die Lage ist ernst, Leute!

Der zitierte Spruch tauchte in der seit 56 Jahren erfolgreich laufenden Sendereihe [1] "Aktenzeichen XY - ungelöst" erstmals auf, er wurde in der allerersten Sendung dieser Reihe von Eduard Zimmermann höchstpersönlich ausgesprochen, im Jahre 1967.

Das Schüren von Angst vor der wachsenden Kriminalität [2] scheint zu den running gags konservativer Komiker zu gehören.



[1]   Heute sagt man - glaube ich - aus unerfindlichen Gründen "Format" dazu.

[2]   In Wirklichkeit sinkt die Kriminalitätsrate in Österreich und Deutschland, vor allem bei den schweren Delikten und seit es so viele Ausländer bei uns gibt.

28.7.23

Iranische Regierung: Persien ist ein Gefängnis

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) war folgendes zu lesen: "Die iranische Schauspielerin Afsaneh Bayegan ist wegen Verstoßes gegen die Kopftuchpflicht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Strafe werde für fünf Jahre ausgesetzt, meldete am Mittwoch die Nachrichtenagentur Fars News, die den Revolutionsgarden untersteht. Die 62 Jahre alte Bayegan müsse sich einer psychologischen Behandlung wegen einer krankhaften „familienfeindlichen Persönlichkeit“ unterziehen. Zudem sei eine zweijährige Ausreisesperre gegen sie verhängt worden."

Das heißt, die iranischen Behörden geben uns zu verstehen, daß der bloße Aufenthalt im Iran eine angemessene Sanktion für ein strafwürdiges Vergehen ist. "Du bist ein nichtswürdiger Lump (m/w/d), deshalb mußt du unter uns, in unserem gottverfluchten Lande wohnen."

3.7.23

Mutmaßlicher Unfug

Während einer öffentlichen Bürgerfragestunde am 8. Januar 2011 schoß ein junger Mann in Tucson, Arizona der demokratischen Kongreßabgeordneten Gabrielle Giffords aus nächster Nähe in den Kopf, sie wurde schwer verletzt, überlebte aber. Nachfolgend wurden sechs Personen getötet, 13 weitere Personen wurden teilweise schwer verletzt. Der Attentäter wurde von anwesenden Personen überwältigt und anschließend von der Polizei verhaftet.

Auf der Website der Tageschau las ich damals den Anreißer für einen TV-Bericht über das Massaker von Tucson:

"Nach dem Anschlag auf die Kongressabgeordnete Giffords im US-Bundesstaat Arizona hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Der 22-Jährige, der nach Angaben der Behörden psychisch gestört ist, muss sich wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Er wird heute erstmals dem Richter vorgeführt. Über sein Motiv wird weiter gerätselt. Er hat sechs Menschen erschossen und 14 verletzt."
Nun habe ich alles Verständnis der Welt dafür, daß es seit vielen, vielen Jahren in den deutschen Medien üblich (oder sogar vorgeschrieben) ist, noch nicht verurteilte Tatverdächtige als "mutmaßliche Täter" anzusprechen. Wenn kein Geständnis vorliegt [1] ist es immer noch möglich, daß sich der mutmaßliche Täter als unschuldig erweist. Oder die Mörderin wird zum Totschläger, der erstmal angenommene Mord erweist sich als fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge.
Hier aber ist der Täter auf frischer Tat festgenommen worden, er wurde noch am Tatort überwältigt, wahrscheinlich gibt es x Photos und Videos vom Tatgeschehen. Es gibt keinerlei Spielraum für irgendwelche Zweifel an der Täterschaft, fraglich ist lediglich die juristische Einstufung.

Warum also die Formulierung vom "mutmaßlichen" Täter, denn Täter ist er in jedem Falle. Abgesehen davon ist der Journalist, der den Anreißer verfaßt hat, inkonsequent, denn am Ende des kurzen Textes bringt er keinen Konjunktiv mehr, keine sonstige vorsichtige Formulierung. Ganz lakonisch heißt es: "Er (der angeblich nur mutmaßliche Täter; W. H.) hat sechs Menschen erschossen und 14 verletzt." Punkt.

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Am 2. August 1980 verübten Neofaschisten einen verheerenden Bombenanschlag auf den Hauptbahnhof von Bologna, bei dem 85 Menschen starben und mehr als 200 verletzt wurden. Im Deutschlandfunk habe ich damals die bizarre Formulierung gehört, in Bologna habe man jetzt einen "mutmaßlichen Verdächtigen" festgenommen. Auf den ersten Blick ist das einer der vielen Weißen Schimmel und anderen Sprachschlampereien, die man immer wieder hört oder liest.

Ich aber wöhne - und das arg - daß es eher ein Beispiel für die rasche Veränderung von Wortbedeutungen ist. Wie fast jedes andere Ding so nutzt sich auch Sprache ab durch Gebrauch. Das wohltuend distanzierte Wort "mutmaßlich" ist so oft im Zusammenhang mit - im Urteil der Öffentlichkeit längst verurteilten - Terroristen aufgetreten daß "mutmaßlich" seine Bedeutung innerhalb weniger Jahre umgedreht hat. In den siebziger und achtziger Jahren war ständig von mutmaßlichen Terroristen die Rede war. So häufig, daß "mutmaßlich" im Zusammenhang von Rechtsprechung die Bedeutung von "ganz besonders schlimm und arschklar erwiesen" bekam. Ein "mutmaßlicher Verdächtiger" ist also jemand, der schon längst und unwiderlegbar überführt ist, was fehlt ist lediglich das formelle Urteil durch ein Gericht.

Der normale Sprachverbraucher weiß ja meist eh nicht, was "mutmaßlich" ist.



[1]   Und selbst dann gibt es gelegentlich Überraschungen.

30.6.23

Die Hadsch im Lichte des Kirchenrechts

In Grinzing und Umgebung wird man es nicht so mitbekommen, deswegen erzähle ich es hier: In Mekka ist zur Zeit der Teufel los, es ist die Zeit der Großen Hadsch, der Pilgerfahrt zu den Heiligsten Stätten des Islam, die jeder Moslem (m/w/d), dem es gesundheitlich und finanziell irgend möglich ist, mindestens einmal im Leben gemacht haben sollte.

Siebenmal umrunden sie im Gegenuhrzeigersinn die Kaaba, den schwarzen Würfel im Zentrum von Mekka, an einem anderen Tag schlappt man die 20 km hinaus zum Berge [1] Arafat (nicht Ararat, damit keine Mißverständnisse aufkommen), betet dort und sammelt sieben Kieselsteine [2], mit denen man an wieder einem anderen Tag drei Betonsäulen bewirft, welche die Versuchungen des Teufels darstellen.

Ohne die Teilnahme an der Verweilzeremonie (wuqūf) in Arafāt hat die Hadsch keine Gültigkeit, sagt mir die Wikipedia.

Inzwischen kann man die laufenden Ereignisse in Mekka auf mehreren YouTube-Kanälen auch live miterleben. Zugegeben, die Tonspur ist ein bisserl eintönig und auf Dauer auch sehr nervig, aber mei... Religion ‑ gleich welcher Art - ist halt nur was für die ganz harten Marlboro-Cowboys.

Beim Nachdenken über die Hadsch und die Hadschis (m/w/d) bin ich in's Grübeln gekommen [3]. Die Hadsch ist die fünfte der fünf Grundsäulen des Islam, also wahnsinnig wichtig. Jeder Moslem (m/w/d) sollte mit aller Kraft danach trachten, den Ehrentitel Hadschi zu erlangen, der natürlich in dem Moment aufhörte, ein Ehrentitel zu sein, wenn die allermeisten Moslems Hadschis wären. Mit dem Ehrentitel Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B kannst du schließlich auch keinen Eindruck schinden beim Aufriß von Frauen (m/w/d). Du verstehst?

Wirklich Kopfzerbrechen aber macht mir die Frage, wie das mit dem Hadschititel (m/w/d) bei Einwohnern von Mekka und dem näheren Umland ist. Ich mein, wenn jemand aus der Keupstraße in Köln nach Mekka radelt und dort den Teufel steinigt, dann ist das eine be8liche sportliche und spirituelle Leistung. Wie aber verhält es sich bei Bürgern der Stadt und des Landkreises Mekka? Du steigst in die Tram, fährst vier Haltestellen weiter bis zur Großen Moschee, wo du dann siebenmal um einen Steinwürfel läufst. Damit kannst du niemanden wirklich be1drucken.



[1]   Der Schleswig-Holsteiner wird andächtig den Berg betrachten, einen Österreicher beeindrucken die 61 Meter, die sich das Hügelchen über der Ebene erhebt, wahrscheinlich nicht so sehr.

[2]   Ich gehe davon aus, daß die saudischen Behörden in der staaden Zeit zwischen den Pilgertagen Unmengen von Kieselsteinen zum Heiligen Berg bringen müssen.

[3]   So ist das manchmal... du denkst dir nix Böses, schmunzelst so vor dich hin und plötzlich mußt du feststellen, daß du nachgedacht hast.

1.6.23

Zum Henker aber auch

Seit es den Staat Israel gibt, gibt es dort auch die Todesstrafe. Das ist nichts Besonderes, die Todesstrafe ist in ganz vielen Ländern der Welt verbreitet, sie ist dort so  alltäglich wie Weizenbrot. Bemerkenswert ist allerdings der Umstand, daß die Todesstrafe in Israel seit der Staatsgründung am 14. Mai 1948 nur ein einziges Mal vollstreckt wurde.

Mehr als ein halbes Jahr lang war Nagar Eichmanns persönlicher Bewacher, er hat ihn zur Toilette und zur Dusche gebracht, es entwickelte sich - nahezu unvermeidlicherweise - eine persönliche Beziehung zwischen ihnen.

Als am 31. Mai 1962 kurz vor Mitternacht das Todesurteil gegen Adolf Eichmann durch Erhängen vollstreckt wurde, drückte Schalom Nagar den Knopf, der die Falltür öffnete. Man hatte gerade ihn zum Henker erwählt, weil er aus dem Jemen stammte und also mit der Judenvernichtung der Nazis weder persönlich noch familiär etwas zu tun gehabt hatte.

"Der Anblick ist schrecklich gewesen", erzählt er einem Journalisten. "Ich sah ihn hängen und sein Gesicht war ganz weiß und seine Augen traten stark hervor. "Seine Zunge hing ihm bis fast auf die Brust."

Als sie die Leiche Eichmanns hochhoben und aus der Schlinge befreiten, sei plötzlich Luft aus dessen Bauch entwichen. Der Tote habe ein unheimliches grummelndes Geräusch direkt in Nagars Gesicht abgegeben. "Es war, als ob er mich anbellte."

Die Geschichte war für Nagar traumatisch, er wurde darüber sogar religiös.

Es wäre ein hochinteressantes Thema für eine Doktorarbeit: Welche psychischen Verwüstungen hinterläßt die Todesstrafe beim Henker? In den meisten Fällen, so fürchte ich, ist die psychische Verwüstung allerdings bereits vor der Henkerwerdung des Menschen geschehen. Man sollte die Stelle eines Henkers ausschreiben und alle Bewerber unverzüglich hinrichten. Nur... durch wen?

Das letzte Wort hat - wie so oft - der Franze:

Der Franze hat gsagt, er is ein strenger Liberaler. Wer die Todesstrafe wieder einführen möcht, sagt er, ghört aufghängt.

7.11.22

Abschieben, und zwar sofort!

Wenn ich das richtig sehe, dann ist "Sofort abschieben!" die absolut geilste Sau, die derzeit durch das "Fisch und Fleisch"-Dorf getrieben wird. Schwer- und Schwerstkriminelle sind dabei das Allermindeste, das man unverzüglich ab nach Hause schicken sollte.

"Abschieben, und zwar sofort!" Das ist einer der sinn- und gedankenlos hingeschlunzten Sätze, welche die Diskussion mit den selbstgerechten Leuten so unerfreulich machen. Ich möcht's ja mal in echt erleben, wie die rechte Abschiebeszene schäumt, weil ein - sagen wir mal: afghanischer - Mörder statt für 15 bis 25 Jahre in's Zuchthaus zu gehen in's Fluchzeuch gesetzt wird und heim zu Mami gebracht wird. Passieren wird ihm in Afghanistan nicht viel, denn die eifrigen "Fisch und Fleisch"-Leser wissen es längst: Das sind keine Leute, die vor politischer Verfolgung fliehen, die wollen hier nur in die soziale Hängematte oder der Heimatstaat hat sie gar als Agenten nach Europa geschickt, damit sie Europa so richtig ordentlich instabil machen.

Wie viel Scheisendreck muß man einem Menschen wie lange in's Hirn geblasen haben, bis er soweit ist, die Entlassung eines Mörders in die Freiheit zu fordern? Gegen diese "Abschiebung sofort" quakenden Kuscheljuristen sind die Gutmenschen doch knallharte Rimbauds [1].

Hl. Muttergottes von Tschenstochau!



[1]   Oder schreibt man doch "Rambos"?

13.10.22

Bei Hitler wär das nicht passiert

Daß die Welt früher besser geordnet war als sie dies heute ist, ist ein running gag in der rechten Publizistik und in der nicht minder rechten Stammtisch-Rhetorik. Die Kuscheljustiz unserer Tage traut sich nicht mehr, angemessen hart und entschlossen gegen Rechtsbrecher vorzugehen, weshalb die Kriminalität jedes Jahr ein Stück mehr zunimmt [1]. Früher dagegen, als Adolf Hitler noch über die Erde wandelte, konnte eine deutsche Frau auch nachts noch angstfrei durch eine deutsche Stadt spazieren.

Als Anschauungsmaterial werden uns von den Zeitungen und sonstigen Medien die verschiedensten Verbrechen zum Frühstück und jeder sonstigen Mahlzeit serviert.

Auszug aus verschiedenen Polizeiberichten einer einzigen Woche:

- Eine Stenotypistin wird von zwei Jugendlichen im Alter von 12 und 15 Jahren überfallen und zu Boden geworfen. Während der eine ihr den Mund zuhält und unter die Kleider greift, entwendete der andere ihr die Geldbörse.

- Wegen Raubmordes wird der noch nicht 16jährige Kurt D. festgenommen. Er war in ein Juweliergeschäft eingedrungen hatte drei Schüsse auf den Inhaber D. ab. D. hatte sich bis vor kurzem noch wegen Autodiebstahls in Haft befunden.

- Ein 18jähriger Hüttenarbeiter wird wegen Exhibitionismus in zehn Fällen festgenommen.

- Die 18jährige Liselotte M. verübt einen Einbruch und verletzt dabei zwei schlafende Mädchen durch Schläge mit einem Eisenhammer auf den Kopf schwer.

- Wegen Autodiebstahls werden ein 17jähriger Kraftfahrer und ein 17jähriger Messejunge festgenommen. Sie hatten zusammen in den letzten Wochen davor zwölf Autos gestohlen. In sechs Fällen haben sie die Wagen zu Diebstählen aus Zigarettenautomaten benutzt. Sie knackten die Automaten im Schutz des Motorengeräusches.

- Wegen Raubes werden der 17jährige Klempnerlehrling O. und der 15jährige Zeich­nerlehrling F. festgenommen. Sie hatten den Arbeiter August W. auf der Straße überfallen und ihm sein Geld entwendet.

- Wegen Autodiebstahls in 25 Fällen erfolgt die Festnahme von zwei 18jährigen kaufmännischen Lehrlingen.

- Wegen Sittlichkeitsverbrechen wird der 16jährige Bäckerlehrling Walbrecht H. festgenommen. Er hatte mit der vierjährigen Tochter seines Lehrherrn unzüchtige Handlungen vorgenommen. Sechs Jahre zuvor hatte er die gleiche Tat mit seiner gleichaltrigen Kusine begangen.

- Wegen Raubes wird der 15jährige Wilhelm S. festgenommen. Er war in ein Geschäft geschlichen, hatte dem Inhaber mit einem Stock auf den Kopf geschlagen und hatte dann dessen Geld geraubt.

Die üblichen Märchen

Soweit die Polizeiberichte. Wer jetzt nach dem starken Mann ruft und meint: "Bei Hitler hat's solche Zustände nicht gegeben! Der hat wenigstens mit dem kriminellen Gesindel aufgeräumt", ist dem weitverbreiteten Volksglauben von der Guten Alten Nazizeit (GAZ) bereits aufgesessen. Die zitierten Fälle stammen alle aus der Woche vom 3. bis 10. Februar 1939, und sie stellen auch nur eine kleine Auswahl von Straftaten Jugendlicher dar. In einem Bericht der "Reichsjugendführung" heißt es dazu: "...betont werden muß, daß jede andere Woche der Jahre 1938 oder 1939 ein ähnliches Bild zeigt. Es handelt sich dabei nur um die täglichen Sondermeldungen der Kriminalpolizei, nicht um alle Fälle dieser Art."

Trotzdem hält sich hartnäckig die Auffassung, daß durch die drakonischen Strafverschärfungen in der NS-Zeit die Kriminalität erheblich reduziert hätte werden können. Das ist nichts anderes als die Fortführung der nationalsozialistischen Propaganda, wie sie zum Beispiel die Berliner Morgenpost 1936 über "Drei Jahre nationalsozialistische Polizeiarbeit" formulierte: "Seit dem Januar 1933 ist die Kriminalität in allen deutschen Gauen infolge zielbewußter nationalsozialistischer Polizeiarbeit im ständigen Absinken begriffen." Selbst die Wissenschaft hielt jahrzehntelang an dieser Legende fest. So schrieb Henry Picker 1976 in seinem Buch "Hitlers Tischgespräche": "Die Wirkung von Hitlers rabiaten Justizmethoden war erstaunlich: Die Zahl der Gewaltdelikte wie Raub und räuberische Erpressung sank schon von 1932 bis 1935 um fast zwei Drittel, die der Tötungsdelikte um knapp ein Drittel, die der Diebstähle um 36 Prozent und die der Betrügereien um 25 Prozent. Besonders kraß sank die Jugendkriminalität." Soweit die üblichen Märchen.

Die im Bundesarchiv in Potsdam lagernden Akten des Reichsjustizministeriums sprechen eine ganz andere Sprache. Hier finden sich ellenlange Berichte über den stetigen Anstieg der Kriminalität, Protokolle über Ministerkonferenzen, in denen das drastische Anwachsen der Jugendkriminalität beklagt wird und jede Menge Statistiken. Es ist - wie das häufig so ist - schwierig, die verschiedenen Statistiken zu vergleichen, da die Bezugsgrößen mehrmals wechseln. So wurden etwa von 1939 an teilweise die eroberten Gebiete mitgezählt, neue Strafbestimmungen kamen hinzu, ganze Bevölkerungsgruppen fielen plötzlich wieder aus der Berechnung... Aber die Zahlen zeigen eindeutige Entwicklungen. Sie waren teilweise so vernichtend für die Machthaber des Dritten Reiches und ihre Rechtspraxis, daß der Staatssekretär im Justizministerium, der später als Präsident des Volksgerichtshofs berüchtigte Roland Freisler, 1942 anordnete, daß "während der Dauer des Krieges vor allem wegen der Zunahme der Kriminalität der Jugendlichen und der weiblichen Personen von einer Veröffentlichung der kriminalistischen Ergebnisse abgesehen" werden muß. In geheimen Berichten wurde festgehalten, was offiziell nicht an die Öffentlichkeit dringen sollte, meist versehen mit dem Stempel "Verschlossen zu verwahren. Nur für den Dienstgebrauch bestimmt. Veröffentlichung nicht gestattet."

Die Taten freilich wurden nicht heimlich und unter Ausschluß der Öffentlichkeit begangen. Fast täglich unterrichteten die regionalen Zeitungen ihre Leser über Sittlichkeitsverbrechen, Diebstähle, Raub und Betrug, Mord und Brandstiftung. So berichtete das Frankfurter Volksblatt. Amtliches Organ der NSDAP für den Gau Hessen-Nassau regelmäßig auf Seite 3 über Verbrechen und Urteile.

Die Meldungen waren bei weitem nicht so reißerisch wie heute, doch machte der Reichsjustizminister 1940 die Presse für das Ansteigen etwa der Jugendkriminalität mitverantwortlich: "In Einzelfällen haben sich auch die Art und Form von Berichten in den verschiedensten Zeitungen und Zeitschriften über Sexualverbrechen und andere Kapitalverbrechen (z.B. Autofallensteller) ungünstig auf die Jugendlichen ausgewirkt."

Eine besondere Plage waren die sogenannten Autofallensteller. Man streut Dreizackkrampen auf die nächtliche Straße, das nächste Fahrzeug fährt drüber, die Reifen sind zerfetzt. Dann wird der Autofahrer beraubt oder gar ermordet. Trotz der 1938 rückwirkend zum 1. Januar 1936 in Kraft gesetzten Todesstrafe auf dieses Delikt nahm die Zahl der Autofallen nicht ab. Ein Amtsgerichtsrat stellte vielmehr resigniert fest: "Jedoch mußte auffallen, daß nach Erlaß des Autofallengesetzes die von ihm betroffenen Verbrechen nicht abnahmen, sondern nahezu wie die Pilze jetzt erst recht aus dem Boden schossen und daß insbesondere Jugendliche daran beteiligt waren, wodurch der Zweck des Gesetzes geradezu ad absurdum geführt schien. Es war, als hätte jedes vollstreckte Todesurteil die Saat zum nächsten gleichen Verbrechen gestreut, statt es im Keim zu ersticken." So ist das mit der Abschreckung durch verschärfte Strafen. Noch im 18. Jahrhundert wurden in London Taschendiebe öffentlich gehängt. Ein beliebtes Spektakel, ein Fest für Taschendiebe. Während das Publikum zusah und also abgelenkt war, zogen die Kollegen des Erhängten den Leuten die Beutel aus der Tasche.

Viele jugendliche Fallensteller wurden hingerichtet. Sogar für minderjährige Handtaschendiebe verlangte Adolf Hitler am 21. Mai 1942 generell die Todesstrafe, um dieser "Seuche" Einhalt zu gebieten. Und nicht selten griff er in die Gerichtsverfahren direkt ein, wenn seinem oder dem "gesunden Volksempfinden" nach zu geringe Strafen verhängt wurden. Und dies, obwohl die Todesstrafe ohnehin schon in einem kaum vorstellbaren Maße durch die Gerichte verhängt wurde. Zwischen 1933 und 1945 wurden weit mehr als 12 000 in Strafprozessen verhängte Todesurteile vollstreckt! Die Militärgerichte verurteilten von 1939 bis 1945 weitere 40 000 bis 50 000 Menschen zum Tode.

Massentötungen, ganz legal

Ermöglicht wurde diese legale Massentötung durch eine inflationäre Ausweitung der Strafbestimmungen. Gab es vor 1933 ganze drei Tatbestände, bei denen die Todesstrafe verhängt werden konnte, waren es in den Jahren 1943/44 bei den zivilen Gerichten nicht weniger als 46 Delikte, bei denen "legal" zum Tod verurteilt werden konnte. Trotz Abschreckung durch Todesstrafe und Massenverhaftungen ging das Morden, Rauben, Stehlen weiter. 1942 mußte der Chef der Sicherheitspolizei einräumen, daß der zeitweise Rückgang der Straftaten insgesamt auf weniger schwere Delikte wie Betrug zurückzuführen sei, "während die Tötungs- und Raubdelikte, der schwere Diebstahl und die Brandstiftung gegenüber 1939 zugenommen haben".

Auch die Verurteilungen stiegen in manchen Bereichen drastisch an. Wegen Mordes wurden beispielsweise 1932 nur 100 Menschen verurteilt. 1934 waren es 319 und 1937 immer noch 179. 1942 gar mußte der Justizminister seinem obersten Gerichtsherrn melden, daß die "Plünderung von Güterwagen der Reichsbahn... trotz schwerster Bestrafungen besorgniserregend" zunehmen. "In dieses Verfahren sind soviel Bahnangestellte verwickelt, daß die erforderlichen Verhaftungen beschränkt werden müssen, weil sonst der Bahnbetrieb gefährdet würde."

Peinliche Hiobsbotschaften, nachdem man doch noch 1940 dem "Führer" melden konnte, daß die Straftaten erfreulich zurückgegangen seien. Daß während des Krieges zumindest die statistisch erfaßbare Gesamtkriminalität abnahm, ist relativ leicht verständlich. Einmal machte sich bemerkbar, daß in Kriegszeiten die "kriminelle Reizbarkeit" abnimmt, das heißt, daß man nicht mehr wegen jeder Kleinigkeit zur Polizei läuft. Zum anderen wirkte sich die Einberufung von Richtern, Staatsanwälten, Polizisten auf die "Verfolgungsintensität" aus, so daß "die Kriminalitätsziffern wohl meist erheblich niedriger erscheinen, als es der wahren Kriminalität entspricht", wie es in einer internen Studie des Justizministeriums heißt.

Das aber ist nur ein Teil der Wahrheit: Von 1943 an wurden auch die polizeilichen Kriminalstatistiken ungenau, da Akten durch Kriegseinwirkung verloren gingen, bei Straftaten in den eroberten Gebieten "gegen feindliche Zivilpersonen" bestand laut einer Anweisung Hitlers "kein Verfolgungszwang", und in den Statistiken fehlten natürlich auch die Taten strafunmündiger Bürger, also Jugendlicher und Kinder unter vierzehn Jahren. Im ersten Halbjahr 1940 betrug dieser Anteil immerhin 33 Prozent aller von Jugendlichen begangenen Straftaten. 

Die Zahlen über die Jugendkriminalität lösten bei den Machthabern des Dritten Reiches Großalarm aus. Ministerkonferenzen wurden von Göring, Himmler und dem Justizminister einberufen, Referate ausgearbeitet, neue Strafen erfunden, Gesetze eingebracht - jedoch alle, selbst die schärfsten Maßnahmen wie Jugend-KZ halfen nichts: die Zahlen stiegen. 1941 brachte die "Reichsjugendführung" eine Broschüre mit dem Titel Kriminalität und Gefährdung der Jugend heraus. Was da zusammengestellt wurde, war so deprimierend, daß der Bericht als "Streng vertraulich! Nur für den Dienstgebrauch!" deklariert wurde. Der "Lagebericht bis zum Stande vom 1. Januar 1941" verdeutlicht auf 228 Seiten recht drastisch, daß die Kriminalität auch im Dritten Reich nicht "ausgerottet" wurde. Im Gegenteil. Trotz starker Hand, diktatorischer Strenge, Sondergerichten und Todesstrafe stieg zum Beispiel der Anteil jugendlicher Straftäter (im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Verurteilten) von 3,8 Prozent im Jahr 1932 auf 7,3 Prozent im ersten Halbjahr 1940. Allein in diesen sechs Monaten verzeichnete die Kriminalstatistik der Reichsjugendführung 17 173 Straftaten Jugendlicher, fast zwei Drittel davon wurden von Angehörigen der HJ, des BDM oder Jungvolkes begangen.

Eine Untersuchung über Jugendkriminalität in elf Großstädten zeigte, daß verschiedene schwere Delikte nach 1936 sprunghaft angestiegen waren, bei Totschlägen zum Beispiel von vier im Jahr 1932 auf 35 im Jahre 1938. Bei Mord, Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Unterschlagung blieben die Zahlen fast gleich oder verringerten sich nur unwesentlich.

Die Propaganda wirkt weiter

Während im Jahre 1937 im Deutschen Reich 24.562 Jugendliche verurteilt wurden, waren es 1941 (umgerechnet auf das gleiche Gebiet) bereits 37.853, ein Anstieg um 54 Prozent. Das Justizministerium schrieb 1941: Diese hohe Zahl ist "seit 1925 nicht mehr erreicht worden. Ihren höchsten Stand erreichte die Jugendkriminalität 1928 mit 27.105 Verurteilungen". Und das trotz Hitlerjugend, strammer Disziplin und totaler Reglementierung. 1942, ein Jahr später, war die Zahl der verurteilten Jugendlichen weiter auf 52.426 gestiegen, knapp ein Fünftel aller Verurteilungen überhaupt. Rund drei Viertel der Bestrafungen machten Diebstahl, Betrug, Hehlerei und Unterschlagung aus. Von der lautstark propagierten "Zucht und Ordnung" also keine Spur. Eine interne Studie über Jugendkriminalität während des Krieges hielt am Schluß zudem fest, "daß die kriminell aktivsten Altersklassen, nämlich die 16, insbesondere die 17jährigen" vielfach dem Reichsarbeitsdienst angehören und daher nur zum Teil vor den ordentlichen Gerichten zur Aburteilung gelangen". Insgesamt muß die Gesamt-Jugendkriminalität also erheblich höher angesetzt werden.

Selbst die inzwischen schon sprichwörtliche Behauptung, daß Frauen damals wenigstens unbehelligt nachts auf die Straße gehen konnten, ist nur Propaganda. Obwohl gerade bei Vergewaltigung und Sexualdelikten eine sehr hohe Dunkelziffer anzusetzen ist, verzeichneten die Jugendgerichte in elf deutschen Großstädten eine Steigerung auf das Sechsfache: 109 Delikte 1932 gegenüber 655 im Jahre 1938. Im ersten Halbjahr 1940 wurden der Reichsjugendführung aus dem gesamten Reich 1259 Sexualdelikte gemeldet. Die Vergehen gegen den § 175 (Homosexualität) sind hier nicht mitgerechnet. Sie wurden extra angegeben mit 1467 Fällen. Wohlgemerkt: diese Zahlen betreffen nur die Jugendlichen!

Die Gesamtzahlen liegen jedoch deutlich höher, wie die Statistiken belegen. Sie waren für die Machthaber des Dritten Reiches so peinlich, daß sie diese selbst noch in ihren vertraulichen und geheimen Berichten beschönigten und fälschten. In dem Bericht der HJ-Führung über "Erwachsene Jugendverführer" wurden zum Beispiel mit einem Taschenspielertrick die Angaben nach unten korrigiert: Man hat, um den "niederschmetternden Eindruck der vorhandenen Zahlen" abzumildern, nur die aufgeklärten Fälle (32.760) angeführt. Die interne Statistik weist dagegen 48.613 Taten auf.

Soweit die Fakten abseits der Propagandaklischees des NS-Staates. Und nicht zu vergessen: daß die Ermordung von mißliebigen Personen und ganzen Bevölkerungsgruppen, der Raub ihres Vermögens, die brutalen Überfälle etwa beim Novemberpogrom 1938 jede normale Kriminalitätsstatistik ganz erheblich hätte anschwellen lassen. Nicht so im "Dritten Reich". Der staatlich sanktionierte Terror des verbrecherischen Systems wurde von keiner Statistik erfaßt.

Sicher, die normale Alltags-Kriminalität ging damals etwas zurück und war auch nicht jedes Jahr gleich hoch. Aber sie sank doch nicht deutlich genug, als daß man von einem Erfolg sprechen könnte. Der Anstieg ausgerechnet von Teilen der Gewaltkriminalität und der Sexualdelikte unter einem diktatorischen Regime mit drakonischen Strafmaßnahmen sollte dagegen zu denken geben.

Der Ruf nach dem starken Mann oder die Todesstrafe sind offensichtlich doch kein Allheilmittel zur Bekämpfung der Kriminalität. Dies erkannte sogar die HJ-Führung im Schlußwort ihrer Broschüre von 1941, wenn sie schrieb: "Der größte Teil der Kriminalitäts- und Verwahrlosungserscheinungen innerhalb der Jugend ist letzten Endes auf innere Krankheitsherde des Gesamtvolkes zurückzuführen ... Es geht nicht an, negative Erscheinungen in der Jugend allein als Angelegenheit der Jugend selbst zu betrachten. Die Jugend ist nicht nur die Zukunft des Volkes, sondern auch der Spiegel seiner sittlichen Haltung."

 

Dieser Blogbeitrag fußt zum Großteil auf einem Artikel von Michael Hepp in der Wochenendbeilage der Süddeutschen Zeitung vom 26./27. September 1998. Diese Teile sind so wesentlich, daß es den Lesefluß unangenehm beeinträchtigt hätte, hätte ich jedes Mal das inhaltliche oder gar wörtliche Zitat von Michael Hepp markiert.

Als Student habe ich eine Seminararbeit über das Buch "Die Struktur  wissenschaftlicher  Revolutionen" von Thomas S.  Kuhn geschrieben. Die Seminararbeit bestand weitgehend aus Textcollagen aus dem Buch selbst,  ohne daß diese Zitate besonders gekennzeichnet gewesen wären. "Dies deshalb", so schrieb ich damals, "weil es meines Erachtens sinnlose Arbeit ist, einen leichtverständlichen Text in einen  leichtverständlichen Text umzuformulieren. Meine Arbeit bestand im Wesentlichen darin, diese verstreuten Textstellen so zusammenzufassen, daß sie auch im knappen Rahmen dieser Seminararbeit verständlich bleiben."

 



[1]   Das stimmt zwar nicht, die Kriminalität, insonderheit die Gewaltkriminalität nimmt kontinuierlich ab, aber das sind Kleinigkeiten, von denen man sich nicht beirren lassen sollte.

24.8.22

Giftspritze

Der im Juni 2010 nach 25 Jahren (!) Haft hingerichtete Mörder [1] in Utah hatte die Wahl zwischen Erschießung und Giftspritze.

"Bei der Hinrichtung mit einer Giftspritze werden dem Verurteilten drei Substanzen verabreicht: ein Narkosemittel, damit der Todgeweihte nichts spürt, ein Lähmungsmittel, damit sein Körper nicht zuckt, und schließlich das Salz Kaliumchlorid, damit das Herz aufhört zu schlagen. Dieses geschieht binnen zwei Minuten. Anfangs wurden die Substanzen manuell gespritzt, mittlerweile kommen Injektionsmaschinen zum Einsatz."
Das hört sich nicht schlecht an, denke ich. Es gibt weitaus unangenehmere Arten zu sterben.

Aber:
"Bei der angeblich besonders 'humanen' Hinrichtungsart können jedoch Probleme auftreten. Werden die Substanzmengen falsch berechnet oder die Mittel zu früh gemischt, verlängert sich der Sterbevorgang. Verzögert sich die Wirkung des Betäubungsmittels, ist das Opfer möglicherweise noch bei Bewußtsein, wenn die Lähmung der Lunge eintritt. Zudem kommt es vor, daß statt in eine Vene in Muskelfleisch injiziert wird - das Opfer erleidet dann starke Schmerzen."

Aha, denke ich, der Delinquent hat sich also - naheliegenderweise - sachkundig gemacht und sich daraufhin für das Erschießen entschieden.

Im übrigen gilt, wie noch stets: Besser schlecht hergerichtet als gut hingerichtet!



[1]   Die Frage "Todesstrafe oder Lebenslange Freiheitsstrafe?" beantwortet man in den USA gerne mit: "Beides!". Betet, die ihr gläubig seid oder nicht, daß ihr nie - nie - nie - mals in den Einflußbereich der US-amerikanischen Justiz geratet!

27.6.22

Von den Verbrechen, vom Penis und von der Arroganz

Einige hier haben es immer schon gewußt, die meisten dieser Wissenden haben es auch gesagt, mir und anderen: Daß ich nämlich ein bissi dumm bin und zuzeiten auch ziemlich arrogant. Schön ist es nicht, wenn dir so was gesagt wird, noch schlimmer aber ist es, wenn es stimmt.

Aber was willst machen?

Der Italiener Cesare Beccaria war ein bedeutender Rechtsphilosoph und Strafrechtsreformer im 18. Jahrhundert. Im Zeitalter der Aufklärung war er einer der Vorkämpfer für die Abschaffung der Folter und der Todesstrafe. Als sein Hauptwerk gilt das Buch "Von den Verbrechen und von den Strafen". Ich hatte mir das Buch in den späten Siebzigern oder in den Achtzigern gekauft, gelesen habe ich es bis heute nicht, seit einigen Jahren ist es ohnehin bei mir aus dem Regal verschwunden.

Wie auch immer, die Allermeisten hier werden es wissen: Weil du etwas nicht gelesen hast und du nur die Sekundärliteratur kennst und selbst die nur vom Hörensagen, ist dies noch lange kein Grund, darüber zu schweigen. Ich war schon damals - als es "Fisch und Fleisch" noch gar nicht gab - ein echter FUFfi und schwadronierte munter drauflos. Jedem, der es hören wollte (viele waren das nicht) erzählte ich von Cesare Beccaria und seinem Hauptwerk. Und weil ich zuzeiten ein rechter Angeber bin vergaß ich nie, den Buchtitel auch auf Italienisch anzuführen: "Dei delitti e del pene". Mein Italienisch ging damals nicht wesentlich über mare, amore und gelato hinaus und anscheinend haben alle Menschen, mit denen ich damals zu tun hatte, ebenfalls keine Ahnung von der italienischen Sprache gehabt. Jedenfalls hat keiner gelacht, denn "Dei delitti e del pene" muß man, so leid es mir tut, mit "Von den Verbrechen und vom Penis" übersetzen, was manchmal einen Sinn ergibt, in diesem Falle aber nicht.

Ach.

Nachbemerkung: Etwas nicht zu wissen ist keine Schande, mit dem was ich alles nicht weiß, könnte man ganze Bibliotheken füllen... und in der Tat: man tut es.

13.5.22

Staatsanwalt

Was ich immer schon mal wissen wollte: Wenn ich einen Strafantrag gegen den Lindinger Sepp stelle, weil der mich "Staatsanwalt" genannt hat, brummt dann der echte Staatsanwalt mir eine Anklage wegen Beleidigung auf? Gibt's bei Juristen so was wie "Beleidigung über Bande" eigentlich?

Wenn ich mal im Lotto gewinne, probier ich's, glaub ich, einfach aus. Experimentelle Rechtswissenschaft.

10.5.22

Wie man das Entmummungsgebot hätte umgehen können

Früher, als die Welt noch in Ordnung war und Corona nichts weiter war als das lateinische Wort für "Krone" hatte man in deutschsprachigen Ländern diskutiert, ob man die Augenschlitzverschleierung - im Volxmund gern Niquab genannt - wegen der öffentlichen Sicherheit verbieten sollte. In Österreich hat man den Schritt gewagt, dort sind seit Herbst 2017 einerseits gesichtsverhüllende Niquabs verboten, andererseits und gleichzeitig seit 2020 gesichtsverhüllende FFP2-Masken streng vorgeschrieben [1]. Aber so sind's, die Österreicher. Österreich ist nur ein anderes Wort für Widerspruch in sich.

Man erinnert sich vielleicht an den "Prinzen von Homburg" (von Kleist). Dieser handelt als Truppenführer einem Befehl des Kurfürsten zuwider; aus einer verliebten Verwirrung heraus, nicht aufgrund aufsässiger Gesinnung, wie oft geschrieben wird. Er gewinnt mit diesem befehlswidrigen Handeln die Schlacht und wird vom Kurfürsten nicht wegen des Sieges mit einem Orden belohnt, sondern wegen der Insubordination zum Tode verurteilt. Befehl ist Befehl und Kotzequenz unser Gott.

In Österreich gab es den Maria-Theresia-Orden. "Er war bis zum Ende der Habsburgermonarchie die höchste Tapferkeitsauszeichnung des Landes." (...) "Diese besondere Auszeichnung wurde für aus eigener Initiative unternommene, erfolgreiche und einen Feldzug wesentlich beeinflussende Waffentaten, die ein Offizier von Ehre hätte ohne Tadel auch unterlassen können, verliehen."

http://de.wikipedia.org/wiki/Maria-Theresia-Orden

Das heißt, der höchste militärische Orden im alten Österreich wurde an den verliehen, der ohne Befehl oder gar befehlswidrig handelte und damit Erfolg hatte. Völlig inkonsequent, die Sache. Österreichisch halt, bairisch, mediterran.

 

Wenn ich der österreichische oder bayerische oder bremische Innenminister wäre - was GOtt der Herr verhüten möge - würde ich Anweisung an die Polizei geben, JEDEN vollverschleierten Mann [2] zu kontrollieren und dabei ihr Antlitz mit dem Ausweisfoto zu vergleichen. Das dauert dann eine Weile, gewiß. Danach darf die Frau wieder heim, verschleiert natürlich, man ist schließlich kein Unmensch. Noch beim Verlassen des Reviers wird sie mit einer Wahrscheinlichkeit auf einen anderen Polizisten treffen, der grad Zeit hat und sie dann ebenfalls kontrolliert, gleiche Prozedur. Abends wird's dann bei Achmeds kein Abendessen geben, weil Fatima wegen der vielen, zeitaufwendigen Kontrollen nicht mehr rechtzeitig in die Läden gekommen ist.

Aber auf so geniale Gedanken komm natürlich nur ich.



[1]   Gut, momentan sind die Masken grad nicht vorgeschrieben, aber das kommt schon wieder.

[2]   Sicherheitshalber steht hier "Mann", weil man (!) ja nie genau weiß, welches vollverschleierte Gesicht sich hinter dem Schleier verbirgt. Wüßte man es, dann wäre das Gesicht nicht vollverschleiert.

1.5.22

Reinhaun ist Tango

Der biedere Besorgte Bürger, im Volksmund häufig auch reaktionärer Dumpfboitl genannt, fordert gerne schärfere Gesetze. Schwanz ab, Kopf ab, aus die Maus!

Bei Regeln, gegen die der Besorgte Bürger selber und gerne verstößt, wird er dagegen merkwürdig sensibel. Ich rede jetzt mal von Verkehrsverstößen und Straftaten im Straßenverkehr. In diesem Falle hört man oft ein großes Gejammer über den hinterhältigen Staat, der seine braven Bürger mit Geldstrafen abzockt und durch Gerichtsverfahren und anschließender MPU entwürdigt. Um diesem leidigen Klagen ein Ende zu bereiten, schlage ich Leibesstrafen für gröbere Verkehrsverstöße vor, zu vollstrecken nicht am Fahrer, sondern am Auto.

Jeden Samstag nachmittag zerschlägt der kommunale Henker auf einem Öffentlichen Platz mit dem großen Vorschlaghammer Teile von Autos der Delinquenten, je nach Art und Schwere des Vorstoßes: Ein Scheinwerfer, alle beide, Scheibenfenster links etc. pp. Bei Wiederholungstätern darf dann schon auch mal das ganze Auto zu Klump gehaut werden. Und: Der Delinquent muß bei der Vollstreckung des Urteils dabei sein.

Das würde reinhaun. Seine Oma schiebt man schon mal in den Backofen, ihrem Auto aber wollen die wenigsten ein Leid antun lassen.

Der "Rot-Blaue Stuhl" von Gerrit Rietveld

I ch muß gestehen, ich weiß nicht, wie gut man in der Kunstgeschichte bewandert sein muß, um Gerrit Rietveld und seinen Rot-Blauen Stuhl z...