Die bekannteste Kurzgeschichte des Rechtsanwaltes Ludwig
Thomas ist vermutlich "Ein Münchner im Himmel". Sie handelt von Alois
Hingerl, Dienstmann Nummer 172 auf dem Münchner Hauptbahnhof, der einen Auftrag
mit solch einer Hast erledigt, daß er vom Schlag getroffen zu Boden fällt und
stirbt.
Nachdem Alois Hingerl im Himmel mehrfach unangenehm
aufgefallen ist wird er von Gott persönlich in Teilzeit mit einer Aufgabe
zurück auf die Erde geschickt. Er soll der bayerischen Regierung die göttlichen
Ratschlüsse übermitteln; dadurch komme der Münchner ein paar mal jede Woche
nach München und die liebe Seele habe ihre Ruhe.
Wieder in München geht Alois zuerst ins Hofbräuhaus, wo er
sich eine Maß nach der anderen bestellt (und trinkt, versteht sich), darüber seinen Auftrag vergißt und
dort bis zum heutigen Tage sitzt.
Wegen des Schlußsatzes "
...und so wartet die bayerische
Regierung bis heute auf die göttlichen Eingebungen" wurde Thoma zu einer
Geldstrafe verurteilt
.
Das war, als in Bayern noch die Scharia galt.
Apropos Scharia. Eben habe ich
nachgeschlagen, wann der Gotteslästerungsparagraph in Deutschland abgeschafft
worden ist.
Wikipedia
schleuderte mir die Wahrheit gnadenlos ins Antlitz: Der § 166 StGB (in
Österreich ist es der § 188 StGB
)
gilt immer noch.
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von
Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder
weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet
ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder
durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland
bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder
Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise
beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Auf der Website
juraforum.de
ist zu lesen: "
Auffällig an der
Formulierung des § 166 StGB ist die Tatsache, dass durch ihn nicht Gott,
sondern der öffentliche Frieden geschützt werden soll." Nun, ein
Paragraph, der tatsächlich Gott schützen sollte, wäre so was von
erzblasphemisch, das glaubst du nicht. Auch nur zu denken, ich kleines
Menschenwürstchen wäre imstande, den Gott, der alles erschaffen hat, zu
erzürnen, ist so arrogant und gotteslästerlich, daß es sogar einem
Erz-Atheisten wie mir die Zehennägel aufkranzelt.