Letztes Jahr im April auf dem Weg
zum real,-Markt, es hatte nur wenige Grad über Null. Auf dem Gehsteig steht ein
Radlerin, Kapuze hochgezogen und Schal vor dem Gesicht, nur die Augen sind
frei.
"Corona, Kälte oder
Muslima?" frag ich sie. Es sei die Kälte, meint er .
Und im übrigen sei er Katholik, wobei er lacht .
2017
hat man noch allenthalben in Österreich und Deutschland darüber diskutiert, ob
man nicht den Niquab, also die Vollverschleierung muslimischer Frauen verbieten
sollte, denn erstens könne man beim Niquab das Gesicht nicht mehr erkennen und
zweitens... überhaupt. Man fürchtete den Untergang des Christlichen
Abendlandes, falls man die Gesichtsverschleierung erlauben würde und
tatsächlich wurde im Hosenscheißerland Österreich im Herbst 2017 das sogenannte
Gesichtsverhüllungsverbot erlassen.
Die Begründung für das
Gesichtsverhüllungsverbot war damals, daß man es nicht dulden wollte, daß sich
jemand in der Öffentlichkeit mit maskiertem Gesicht zeige. Begründung war nicht - darauf legte man Wert -, daß
man das textile Bekenntnis der religiösen Überzeugung verbieten wolle. Nein,
gotzwüln, das Verhüllungsverbot richte sich doch nicht gegen Muselmänner und
vor allem nicht gegen -frauen.
Und dann ist auf dem
Deckblatt der offiziellen Broschüre des Innenministeriums genau die Muslima zu
sehen, gegen die sich die neue Verordnung auf
gar keinen Fall richtet. Und die Fremdsprachen in der Broschüre sind neben
dem unvermeidlichen Englisch noch Türkisch und Arabisch, nicht Kroatisch, Slowenisch oder Ungarisch, die neben Deutsch
offizielle Amtssprachen in Österreich sind.
Der kleine Moritz
denkt manchmal, in den Ministerien säßen die kompetentesten Juristen des
Landes. Pessimisten glauben, daß es genau so ist. Die Leute, die diese
Broschüre gestaltet haben und jene, die sie durchgewunken haben, würde ich
gnadenlos rausschmeißen oder - so unkündbar - in das hinterletzte,
unterirdische Archiv versetzen. Das müssen Idioten sein, so was von dermaßene
Idioten, ich trau's mir nicht vorstellen. Andererseits... Wenn diese Spitzenbeamten in den Ministerien
wirklich die rechtskundige Elite Österreichs sind, dann müssen demnach die
restlichen Rechtskundigen noch viel größere Idioten sein.
Was sich die
Wirklichkeit manchmal mit uns erlaubt, traut sich kein Dichter erfinden.
Dann aber, Leute, wurd's noch lustiger, dann kam nämlich Corona. Ab dem 6.
April 2020 galt (und gilt?) in Österreich Maskenpflicht beim Einkauf und in den
Öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit damals siehst du im Bushäusl und im Bus
muslimische Frauen mit dem traditionellen Kopftuch, vor Mund und Nase tragen
sie die FFP2-Maske, so daß nur noch die Augen sichtbar sind. Der perfekte
Niquab, nur daß er diesmal nicht verboten, sondern vorgeschrieben ist. Eh ich's vergesse: Das
Gesichtsverhüllungsverbot vom Herbst 2017 gilt natürlich weiterhin.
Das wäre so schlimm
jetzt wieder nicht, "denn ein
vollkommener Widerspruch bleibt gleich geheimnisvoll für Kluge wie für Toren".
(Goethe "Faust", Hexenküche)
Über den Widerspruch
zwischen Maskenzwang und gleichzeitigem Maskenverbot könnte man ja diskutieren,
man könnte darüber lachen, blödeln. Aber... man tut es nicht. Man tut, als wär da nix. So wie noch niemals
drüber diskutiert wurde, warum es für Soldaten keine gesetzlich festgeschriebene Ausnahme vom allgemeinen
Tötungsverbot gibt. Das elementarste Menschenrecht, dessen Verletzung
normalerweise strengstens bestraft wird, ist für Soldaten außer Kraft. Seit Generationen
wird schweigend
darüber hinweggesehen. Und
das in den zwei deutschsprachigen Ländern, in denen die Höhe
von Gehsteigen und das Kacken von Hunden in Parks penibel genau geregelt ist.
Ach.