Donnerstag, 13. Oktober 2022

Bei Hitler wär das nicht passiert

Daß die Welt früher besser geordnet war als sie dies heute ist, ist ein running gag in der rechten Publizistik und in der nicht minder rechten Stammtisch-Rhetorik. Die Kuscheljustiz unserer Tage traut sich nicht mehr, angemessen hart und entschlossen gegen Rechtsbrecher vorzugehen, weshalb die Kriminalität jedes Jahr ein Stück mehr zunimmt [1]. Früher dagegen, als Adolf Hitler noch über die Erde wandelte, konnte eine deutsche Frau auch nachts noch angstfrei durch eine deutsche Stadt spazieren.

Als Anschauungsmaterial werden uns von den Zeitungen und sonstigen Medien die verschiedensten Verbrechen zum Frühstück und jeder sonstigen Mahlzeit serviert.

Auszug aus verschiedenen Polizeiberichten einer einzigen Woche:

- Eine Stenotypistin wird von zwei Jugendlichen im Alter von 12 und 15 Jahren überfallen und zu Boden geworfen. Während der eine ihr den Mund zuhält und unter die Kleider greift, entwendete der andere ihr die Geldbörse.

- Wegen Raubmordes wird der noch nicht 16jährige Kurt D. festgenommen. Er war in ein Juweliergeschäft eingedrungen hatte drei Schüsse auf den Inhaber D. ab. D. hatte sich bis vor kurzem noch wegen Autodiebstahls in Haft befunden.

- Ein 18jähriger Hüttenarbeiter wird wegen Exhibitionismus in zehn Fällen festgenommen.

- Die 18jährige Liselotte M. verübt einen Einbruch und verletzt dabei zwei schlafende Mädchen durch Schläge mit einem Eisenhammer auf den Kopf schwer.

- Wegen Autodiebstahls werden ein 17jähriger Kraftfahrer und ein 17jähriger Messejunge festgenommen. Sie hatten zusammen in den letzten Wochen davor zwölf Autos gestohlen. In sechs Fällen haben sie die Wagen zu Diebstählen aus Zigarettenautomaten benutzt. Sie knackten die Automaten im Schutz des Motorengeräusches.

- Wegen Raubes werden der 17jährige Klempnerlehrling O. und der 15jährige Zeich­nerlehrling F. festgenommen. Sie hatten den Arbeiter August W. auf der Straße überfallen und ihm sein Geld entwendet.

- Wegen Autodiebstahls in 25 Fällen erfolgt die Festnahme von zwei 18jährigen kaufmännischen Lehrlingen.

- Wegen Sittlichkeitsverbrechen wird der 16jährige Bäckerlehrling Walbrecht H. festgenommen. Er hatte mit der vierjährigen Tochter seines Lehrherrn unzüchtige Handlungen vorgenommen. Sechs Jahre zuvor hatte er die gleiche Tat mit seiner gleichaltrigen Kusine begangen.

- Wegen Raubes wird der 15jährige Wilhelm S. festgenommen. Er war in ein Geschäft geschlichen, hatte dem Inhaber mit einem Stock auf den Kopf geschlagen und hatte dann dessen Geld geraubt.

Die üblichen Märchen

Soweit die Polizeiberichte. Wer jetzt nach dem starken Mann ruft und meint: "Bei Hitler hat's solche Zustände nicht gegeben! Der hat wenigstens mit dem kriminellen Gesindel aufgeräumt", ist dem weitverbreiteten Volksglauben von der Guten Alten Nazizeit (GAZ) bereits aufgesessen. Die zitierten Fälle stammen alle aus der Woche vom 3. bis 10. Februar 1939, und sie stellen auch nur eine kleine Auswahl von Straftaten Jugendlicher dar. In einem Bericht der "Reichsjugendführung" heißt es dazu: "...betont werden muß, daß jede andere Woche der Jahre 1938 oder 1939 ein ähnliches Bild zeigt. Es handelt sich dabei nur um die täglichen Sondermeldungen der Kriminalpolizei, nicht um alle Fälle dieser Art."

Trotzdem hält sich hartnäckig die Auffassung, daß durch die drakonischen Strafverschärfungen in der NS-Zeit die Kriminalität erheblich reduziert hätte werden können. Das ist nichts anderes als die Fortführung der nationalsozialistischen Propaganda, wie sie zum Beispiel die Berliner Morgenpost 1936 über "Drei Jahre nationalsozialistische Polizeiarbeit" formulierte: "Seit dem Januar 1933 ist die Kriminalität in allen deutschen Gauen infolge zielbewußter nationalsozialistischer Polizeiarbeit im ständigen Absinken begriffen." Selbst die Wissenschaft hielt jahrzehntelang an dieser Legende fest. So schrieb Henry Picker 1976 in seinem Buch "Hitlers Tischgespräche": "Die Wirkung von Hitlers rabiaten Justizmethoden war erstaunlich: Die Zahl der Gewaltdelikte wie Raub und räuberische Erpressung sank schon von 1932 bis 1935 um fast zwei Drittel, die der Tötungsdelikte um knapp ein Drittel, die der Diebstähle um 36 Prozent und die der Betrügereien um 25 Prozent. Besonders kraß sank die Jugendkriminalität." Soweit die üblichen Märchen.

Die im Bundesarchiv in Potsdam lagernden Akten des Reichsjustizministeriums sprechen eine ganz andere Sprache. Hier finden sich ellenlange Berichte über den stetigen Anstieg der Kriminalität, Protokolle über Ministerkonferenzen, in denen das drastische Anwachsen der Jugendkriminalität beklagt wird und jede Menge Statistiken. Es ist - wie das häufig so ist - schwierig, die verschiedenen Statistiken zu vergleichen, da die Bezugsgrößen mehrmals wechseln. So wurden etwa von 1939 an teilweise die eroberten Gebiete mitgezählt, neue Strafbestimmungen kamen hinzu, ganze Bevölkerungsgruppen fielen plötzlich wieder aus der Berechnung... Aber die Zahlen zeigen eindeutige Entwicklungen. Sie waren teilweise so vernichtend für die Machthaber des Dritten Reiches und ihre Rechtspraxis, daß der Staatssekretär im Justizministerium, der später als Präsident des Volksgerichtshofs berüchtigte Roland Freisler, 1942 anordnete, daß "während der Dauer des Krieges vor allem wegen der Zunahme der Kriminalität der Jugendlichen und der weiblichen Personen von einer Veröffentlichung der kriminalistischen Ergebnisse abgesehen" werden muß. In geheimen Berichten wurde festgehalten, was offiziell nicht an die Öffentlichkeit dringen sollte, meist versehen mit dem Stempel "Verschlossen zu verwahren. Nur für den Dienstgebrauch bestimmt. Veröffentlichung nicht gestattet."

Die Taten freilich wurden nicht heimlich und unter Ausschluß der Öffentlichkeit begangen. Fast täglich unterrichteten die regionalen Zeitungen ihre Leser über Sittlichkeitsverbrechen, Diebstähle, Raub und Betrug, Mord und Brandstiftung. So berichtete das Frankfurter Volksblatt. Amtliches Organ der NSDAP für den Gau Hessen-Nassau regelmäßig auf Seite 3 über Verbrechen und Urteile.

Die Meldungen waren bei weitem nicht so reißerisch wie heute, doch machte der Reichsjustizminister 1940 die Presse für das Ansteigen etwa der Jugendkriminalität mitverantwortlich: "In Einzelfällen haben sich auch die Art und Form von Berichten in den verschiedensten Zeitungen und Zeitschriften über Sexualverbrechen und andere Kapitalverbrechen (z.B. Autofallensteller) ungünstig auf die Jugendlichen ausgewirkt."

Eine besondere Plage waren die sogenannten Autofallensteller. Man streut Dreizackkrampen auf die nächtliche Straße, das nächste Fahrzeug fährt drüber, die Reifen sind zerfetzt. Dann wird der Autofahrer beraubt oder gar ermordet. Trotz der 1938 rückwirkend zum 1. Januar 1936 in Kraft gesetzten Todesstrafe auf dieses Delikt nahm die Zahl der Autofallen nicht ab. Ein Amtsgerichtsrat stellte vielmehr resigniert fest: "Jedoch mußte auffallen, daß nach Erlaß des Autofallengesetzes die von ihm betroffenen Verbrechen nicht abnahmen, sondern nahezu wie die Pilze jetzt erst recht aus dem Boden schossen und daß insbesondere Jugendliche daran beteiligt waren, wodurch der Zweck des Gesetzes geradezu ad absurdum geführt schien. Es war, als hätte jedes vollstreckte Todesurteil die Saat zum nächsten gleichen Verbrechen gestreut, statt es im Keim zu ersticken." So ist das mit der Abschreckung durch verschärfte Strafen. Noch im 18. Jahrhundert wurden in London Taschendiebe öffentlich gehängt. Ein beliebtes Spektakel, ein Fest für Taschendiebe. Während das Publikum zusah und also abgelenkt war, zogen die Kollegen des Erhängten den Leuten die Beutel aus der Tasche.

Viele jugendliche Fallensteller wurden hingerichtet. Sogar für minderjährige Handtaschendiebe verlangte Adolf Hitler am 21. Mai 1942 generell die Todesstrafe, um dieser "Seuche" Einhalt zu gebieten. Und nicht selten griff er in die Gerichtsverfahren direkt ein, wenn seinem oder dem "gesunden Volksempfinden" nach zu geringe Strafen verhängt wurden. Und dies, obwohl die Todesstrafe ohnehin schon in einem kaum vorstellbaren Maße durch die Gerichte verhängt wurde. Zwischen 1933 und 1945 wurden weit mehr als 12 000 in Strafprozessen verhängte Todesurteile vollstreckt! Die Militärgerichte verurteilten von 1939 bis 1945 weitere 40 000 bis 50 000 Menschen zum Tode.

Massentötungen, ganz legal

Ermöglicht wurde diese legale Massentötung durch eine inflationäre Ausweitung der Strafbestimmungen. Gab es vor 1933 ganze drei Tatbestände, bei denen die Todesstrafe verhängt werden konnte, waren es in den Jahren 1943/44 bei den zivilen Gerichten nicht weniger als 46 Delikte, bei denen "legal" zum Tod verurteilt werden konnte. Trotz Abschreckung durch Todesstrafe und Massenverhaftungen ging das Morden, Rauben, Stehlen weiter. 1942 mußte der Chef der Sicherheitspolizei einräumen, daß der zeitweise Rückgang der Straftaten insgesamt auf weniger schwere Delikte wie Betrug zurückzuführen sei, "während die Tötungs- und Raubdelikte, der schwere Diebstahl und die Brandstiftung gegenüber 1939 zugenommen haben".

Auch die Verurteilungen stiegen in manchen Bereichen drastisch an. Wegen Mordes wurden beispielsweise 1932 nur 100 Menschen verurteilt. 1934 waren es 319 und 1937 immer noch 179. 1942 gar mußte der Justizminister seinem obersten Gerichtsherrn melden, daß die "Plünderung von Güterwagen der Reichsbahn... trotz schwerster Bestrafungen besorgniserregend" zunehmen. "In dieses Verfahren sind soviel Bahnangestellte verwickelt, daß die erforderlichen Verhaftungen beschränkt werden müssen, weil sonst der Bahnbetrieb gefährdet würde."

Peinliche Hiobsbotschaften, nachdem man doch noch 1940 dem "Führer" melden konnte, daß die Straftaten erfreulich zurückgegangen seien. Daß während des Krieges zumindest die statistisch erfaßbare Gesamtkriminalität abnahm, ist relativ leicht verständlich. Einmal machte sich bemerkbar, daß in Kriegszeiten die "kriminelle Reizbarkeit" abnimmt, das heißt, daß man nicht mehr wegen jeder Kleinigkeit zur Polizei läuft. Zum anderen wirkte sich die Einberufung von Richtern, Staatsanwälten, Polizisten auf die "Verfolgungsintensität" aus, so daß "die Kriminalitätsziffern wohl meist erheblich niedriger erscheinen, als es der wahren Kriminalität entspricht", wie es in einer internen Studie des Justizministeriums heißt.

Das aber ist nur ein Teil der Wahrheit: Von 1943 an wurden auch die polizeilichen Kriminalstatistiken ungenau, da Akten durch Kriegseinwirkung verloren gingen, bei Straftaten in den eroberten Gebieten "gegen feindliche Zivilpersonen" bestand laut einer Anweisung Hitlers "kein Verfolgungszwang", und in den Statistiken fehlten natürlich auch die Taten strafunmündiger Bürger, also Jugendlicher und Kinder unter vierzehn Jahren. Im ersten Halbjahr 1940 betrug dieser Anteil immerhin 33 Prozent aller von Jugendlichen begangenen Straftaten. 

Die Zahlen über die Jugendkriminalität lösten bei den Machthabern des Dritten Reiches Großalarm aus. Ministerkonferenzen wurden von Göring, Himmler und dem Justizminister einberufen, Referate ausgearbeitet, neue Strafen erfunden, Gesetze eingebracht - jedoch alle, selbst die schärfsten Maßnahmen wie Jugend-KZ halfen nichts: die Zahlen stiegen. 1941 brachte die "Reichsjugendführung" eine Broschüre mit dem Titel Kriminalität und Gefährdung der Jugend heraus. Was da zusammengestellt wurde, war so deprimierend, daß der Bericht als "Streng vertraulich! Nur für den Dienstgebrauch!" deklariert wurde. Der "Lagebericht bis zum Stande vom 1. Januar 1941" verdeutlicht auf 228 Seiten recht drastisch, daß die Kriminalität auch im Dritten Reich nicht "ausgerottet" wurde. Im Gegenteil. Trotz starker Hand, diktatorischer Strenge, Sondergerichten und Todesstrafe stieg zum Beispiel der Anteil jugendlicher Straftäter (im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Verurteilten) von 3,8 Prozent im Jahr 1932 auf 7,3 Prozent im ersten Halbjahr 1940. Allein in diesen sechs Monaten verzeichnete die Kriminalstatistik der Reichsjugendführung 17 173 Straftaten Jugendlicher, fast zwei Drittel davon wurden von Angehörigen der HJ, des BDM oder Jungvolkes begangen.

Eine Untersuchung über Jugendkriminalität in elf Großstädten zeigte, daß verschiedene schwere Delikte nach 1936 sprunghaft angestiegen waren, bei Totschlägen zum Beispiel von vier im Jahr 1932 auf 35 im Jahre 1938. Bei Mord, Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Unterschlagung blieben die Zahlen fast gleich oder verringerten sich nur unwesentlich.

Die Propaganda wirkt weiter

Während im Jahre 1937 im Deutschen Reich 24.562 Jugendliche verurteilt wurden, waren es 1941 (umgerechnet auf das gleiche Gebiet) bereits 37.853, ein Anstieg um 54 Prozent. Das Justizministerium schrieb 1941: Diese hohe Zahl ist "seit 1925 nicht mehr erreicht worden. Ihren höchsten Stand erreichte die Jugendkriminalität 1928 mit 27.105 Verurteilungen". Und das trotz Hitlerjugend, strammer Disziplin und totaler Reglementierung. 1942, ein Jahr später, war die Zahl der verurteilten Jugendlichen weiter auf 52.426 gestiegen, knapp ein Fünftel aller Verurteilungen überhaupt. Rund drei Viertel der Bestrafungen machten Diebstahl, Betrug, Hehlerei und Unterschlagung aus. Von der lautstark propagierten "Zucht und Ordnung" also keine Spur. Eine interne Studie über Jugendkriminalität während des Krieges hielt am Schluß zudem fest, "daß die kriminell aktivsten Altersklassen, nämlich die 16, insbesondere die 17jährigen" vielfach dem Reichsarbeitsdienst angehören und daher nur zum Teil vor den ordentlichen Gerichten zur Aburteilung gelangen". Insgesamt muß die Gesamt-Jugendkriminalität also erheblich höher angesetzt werden.

Selbst die inzwischen schon sprichwörtliche Behauptung, daß Frauen damals wenigstens unbehelligt nachts auf die Straße gehen konnten, ist nur Propaganda. Obwohl gerade bei Vergewaltigung und Sexualdelikten eine sehr hohe Dunkelziffer anzusetzen ist, verzeichneten die Jugendgerichte in elf deutschen Großstädten eine Steigerung auf das Sechsfache: 109 Delikte 1932 gegenüber 655 im Jahre 1938. Im ersten Halbjahr 1940 wurden der Reichsjugendführung aus dem gesamten Reich 1259 Sexualdelikte gemeldet. Die Vergehen gegen den § 175 (Homosexualität) sind hier nicht mitgerechnet. Sie wurden extra angegeben mit 1467 Fällen. Wohlgemerkt: diese Zahlen betreffen nur die Jugendlichen!

Die Gesamtzahlen liegen jedoch deutlich höher, wie die Statistiken belegen. Sie waren für die Machthaber des Dritten Reiches so peinlich, daß sie diese selbst noch in ihren vertraulichen und geheimen Berichten beschönigten und fälschten. In dem Bericht der HJ-Führung über "Erwachsene Jugendverführer" wurden zum Beispiel mit einem Taschenspielertrick die Angaben nach unten korrigiert: Man hat, um den "niederschmetternden Eindruck der vorhandenen Zahlen" abzumildern, nur die aufgeklärten Fälle (32.760) angeführt. Die interne Statistik weist dagegen 48.613 Taten auf.

Soweit die Fakten abseits der Propagandaklischees des NS-Staates. Und nicht zu vergessen: daß die Ermordung von mißliebigen Personen und ganzen Bevölkerungsgruppen, der Raub ihres Vermögens, die brutalen Überfälle etwa beim Novemberpogrom 1938 jede normale Kriminalitätsstatistik ganz erheblich hätte anschwellen lassen. Nicht so im "Dritten Reich". Der staatlich sanktionierte Terror des verbrecherischen Systems wurde von keiner Statistik erfaßt.

Sicher, die normale Alltags-Kriminalität ging damals etwas zurück und war auch nicht jedes Jahr gleich hoch. Aber sie sank doch nicht deutlich genug, als daß man von einem Erfolg sprechen könnte. Der Anstieg ausgerechnet von Teilen der Gewaltkriminalität und der Sexualdelikte unter einem diktatorischen Regime mit drakonischen Strafmaßnahmen sollte dagegen zu denken geben.

Der Ruf nach dem starken Mann oder die Todesstrafe sind offensichtlich doch kein Allheilmittel zur Bekämpfung der Kriminalität. Dies erkannte sogar die HJ-Führung im Schlußwort ihrer Broschüre von 1941, wenn sie schrieb: "Der größte Teil der Kriminalitäts- und Verwahrlosungserscheinungen innerhalb der Jugend ist letzten Endes auf innere Krankheitsherde des Gesamtvolkes zurückzuführen ... Es geht nicht an, negative Erscheinungen in der Jugend allein als Angelegenheit der Jugend selbst zu betrachten. Die Jugend ist nicht nur die Zukunft des Volkes, sondern auch der Spiegel seiner sittlichen Haltung."

 

Dieser Blogbeitrag fußt zum Großteil auf einem Artikel von Michael Hepp in der Wochenendbeilage der Süddeutschen Zeitung vom 26./27. September 1998. Diese Teile sind so wesentlich, daß es den Lesefluß unangenehm beeinträchtigt hätte, hätte ich jedes Mal das inhaltliche oder gar wörtliche Zitat von Michael Hepp markiert.

Als Student habe ich eine Seminararbeit über das Buch "Die Struktur  wissenschaftlicher  Revolutionen" von Thomas S.  Kuhn geschrieben. Die Seminararbeit bestand weitgehend aus Textcollagen aus dem Buch selbst,  ohne daß diese Zitate besonders gekennzeichnet gewesen wären. "Dies deshalb", so schrieb ich damals, "weil es meines Erachtens sinnlose Arbeit ist, einen leichtverständlichen Text in einen  leichtverständlichen Text umzuformulieren. Meine Arbeit bestand im Wesentlichen darin, diese verstreuten Textstellen so zusammenzufassen, daß sie auch im knappen Rahmen dieser Seminararbeit verständlich bleiben."

 



[1]   Das stimmt zwar nicht, die Kriminalität, insonderheit die Gewaltkriminalität nimmt kontinuierlich ab, aber das sind Kleinigkeiten, von denen man sich nicht beirren lassen sollte.

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