Eines Tages aber
geschah es, daß meine Frau sich ein Video ausleihen wollte. Die Videothek hatte
nicht die räumlichen Möglichkeiten, zwischen "normalen Videos" und
"Erwachsenen-Videos" zu trennen, also war - gemäß gesetzlicher
Vorgabe - die ganze Videothek nur für Personen über 18 Jahre zugänglich.
Nun hatte meine Frau aber unseren damals wenige Monate alten
Ältesten im Brustbeutel vor sich hängen. Konsequenterweise wurde ihr der
Zutritt verweigert, denn nachgewiesenermaßen war der Kleine noch nicht
volljährig. Nein, das ist kein Scheiß, den ich mir ausgedacht habe.
Ich bin mir ziemlich sicher, mein Sohn hätte keinerlei seelischen
Schaden erlitten, wäre er damals an Porno- und Splattervideos vorbeigetragen
worden.
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