Sebastian Heinrich, der Politikredakteur der Schwäbischen Zeitung in Ravensburg
schrieb heute auf Facebook:
Friedrich
Merz stellt das - seit 1993 ohnehin enorm eingeschränkte - Asylgrundrecht nach
Art. 16a GG in Frage. Dabei behauptet er, Deutschland sei "das einzige
Land auf der Welt, in dem es ein Individualrecht auf Asyl gibt".
Das ist grober Unfug.
In der italienischen Verfassung steht das Recht auf politisches Asyl in Art. 10 Absatz 3 der Verfassung.
ERGÄNZUNG: Ist auch kein Zufall, dass es ausgerechnet in D und I ein Asylgrundrecht gibt. Sollte in beiden Fällen eine Lehre aus dem Faschismus sein.
Das ist grober Unfug.
In der italienischen Verfassung steht das Recht auf politisches Asyl in Art. 10 Absatz 3 der Verfassung.
ERGÄNZUNG: Ist auch kein Zufall, dass es ausgerechnet in D und I ein Asylgrundrecht gibt. Sollte in beiden Fällen eine Lehre aus dem Faschismus sein.
Hier die Übersetzung: Die italienische Rechtsordnung paßt sich den
allgemein anerkannten Bestimmungen des Völkerrechtes an. Die Rechtsstellung des
Ausländers wird in Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Bestimmungen und
Verträgen gesetzlich geregelt. Der Ausländer, der in seinem Lande an der
tatsächlichen Ausübung der von der italienischen Verfassung gewährleisteten
demokratischen Freiheiten behindert ist, genießt gemäß den gesetzlich
vorgesehenen Bedingungen das Asylrecht im Gebiet der Republik. Die Auslieferung
der Ausländer wegen politischer Vergehen ist unzulässig.
Anmerkung: Durch das
Verfassungsgesetz Nr. 1/1967 vom 21. Juni 1967 wurde der Art. 10 letzter Absatz
für das Verbrechen des Völkermordes ausgenommen.
In diesen wirren Zeiten der alternativen Fakten mußt du alles, wirklich ALLES, was dir einer erzählt nachprüfen. Ohne rot zu werden erzählen sie dir die Story von der Wilden Sau. Das gilt für den Dumpfboitl vom Bahnhofsvorplatz ebenso wie für die gesellschaftliche Elite.
Schon Wilhelm Schecksbier schrieb in seinem Drama Julius Caesar: "Hütet euch vor den Ideen des Merz!"
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