Mittwoch, 25. April 2018

Alkerhol und Straßenverkehr


Weltweit stürben, so lese ich es auf der Website der Allianz-Versicherung, 10 % der Verkehrstoten wegen Alkohol. 10 %, man stelle sich vor!
Heißt: 90 % des Gemetzels gehen auf das Konto von nüchternen Autofahrern. Das sollte uns zu denken geben. Im Wort "nüchtern" steckt das Wörtlein "nücht", also so viel wie "Nein danke, ich bin mit dem Auto da". Kein verantwortungsvoller Mensch sollte unter 0,8 Promille Auto fahren, anderenfalls er die Wahrscheinlichkeit, einen tödlichen Unfall zu verursachen, verneunfachen würde. Das gilt natürlich auch für Motorrad oder Fahrrad oder Rollstuhl ([1]).


[1]   Du sagst, "Rollstuhl" wäre geschmacklos in diesem Zusammenhang? Der Gesetzgeber aber, wahrlich, wahrlich ich sage euch, schreibt, es werde wegen Trunkenheit im Verkehr jener bestraft, der unter dem Einfluß von Alkohol oder anderer berauschender Mittel mit einem Fahrzeug (das muß kein Kraftfahrzeug sein) am Straßenverkehr teilnehme. Wenn du dir also beim Oberwirt mit Bier und Schnaps den Umstand deines Behindertseins schönsäufst, trifft dich die volle Härte des Gesetzes und du darfst nicht länger mit dem Rollstuhl vor die Haustür, dir das tägliche Brot zu kaufen. Robben, ja okay, robben wäre eine Alternative.
Welche Arsenlöcher denken sich eigentlich solche Gesetze aus?

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