Wie
aus für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautete, arbeitet sein
neu erobertes Ministerium an einem Gesetzentwurf, der das
Strafgesetzbuch und die deutschen Straßen verändern wird:
"Wer einen BMW oder Mercedes oder Audi oder sonst ein Auto über 120 PS (1) erwirbt, wird wegen charakterlicher Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit Führerscheinentzug nicht unter einem Jahr bestraft. Vor der Führerscheinwiedererteilung ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) abzulegen. Im Wiederholungsfall greift eine Leibesstrafe, zu vollstrecken am Auto, nicht am Fahrer."
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(1) Was ein Glück, mein Auto hat genau 120 PS.
"Wer einen BMW oder Mercedes oder Audi oder sonst ein Auto über 120 PS (1) erwirbt, wird wegen charakterlicher Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit Führerscheinentzug nicht unter einem Jahr bestraft. Vor der Führerscheinwiedererteilung ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) abzulegen. Im Wiederholungsfall greift eine Leibesstrafe, zu vollstrecken am Auto, nicht am Fahrer."
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(1) Was ein Glück, mein Auto hat genau 120 PS.
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