Mittwoch, 19. Januar 2011

Aus meinem Ausschnittarchiv - Brillenpflicht

In jenen alten Zeiten, da ich noch regelmäßig Zeitungen und Zeitschriften las, habe ich Artikel, Bilder, Kurznotizen, die mich empört haben, die mir interessant oder skurril oder sonstwie bemerkenswert erschienen ausgeschnitten und in Tagebüchern oder Poesiealben der eigentümlichen Art eingeklebt.
Einige dieser Ausschnitte möchte ich hier in unregelmäßigen Abständen vorstellen, manchmal kommentiert, manchmal nicht, denn etliche kommentieren sich selbst. Die Ausschnitte sind allesamt bereits ziemlich alt, Tagesaktualität ist also weder zu befürchten noch zu erhoffen.

Ob - so habe ich mich aus je gegebenem Anlaß schon oft gefragt - die Befähigung zum Richteramt Hirnfraß voraussetzt?
Das nachfolgend referierte Urteil des Oberlandesgerichts Celle läßt mich fürchten: Ja.


Da hat ein Autofahrer anscheinend mal nicht so gut gesehen und man hat von ihm - sinnvollerweise - verlangt, beim Autofahren eine geeignete Brille zu tragen. Inzwischen sieht er offensichtlich wieder besser; so gut, daß er die Brille nicht mehr braucht. In seinem Führerschein aber steht die inzwischen sinnlos gewordene Auflage immer noch drin, danach hat er sich zu richten.
Trägt er keine Brille, so riskiert er ein Ordnungsgeld, trägt er die Brille, so riskiert er eine Strafanzeige, denn damit begäbe er sich wissentlich und willentlich in fahruntüchtigem Zustand in den Straßenverkehr. Die nicht mehr nötige Brille würde ihm ja die Sicht einschränken.
Aber ein Eintrag ist ein Eintrag ist ein Eintrag.
"Oh, Schilda, mein Vaterland" seufzte einst Heinrich Heine über dergleichen Narreteien.

4 Kommentare:

  1. Ausweg: Er könnte eine Brille aus Fensterglas tragen.

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  2. Eine Brille aus Fensterglas wird nicht viel nützen, es ist ja eine Sehhilfe gefordert.

    Ciao
    Wolfram

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  3. In meinem (österreichischen) Führerschein steht:

    Das Tragen einer angepassten Brille und das Mitführen einer entsprechenden Reservebrille wird vorgeschrieben !

    Also Brille muss sein, und angepasst muss sie auch sein. Davon, dass die Brille irgendeinen Effekt haben müsse, steht nichts da. 0 Dioptrien wäre also ok, wenn ich irgendwie wieder normalsichtig würde (Lasern?).

    PS: Die Verwendung von Kontaktlinsen würde mich wohl auch nicht von der Verpflichtung zum Tragen einer Brille befreien.

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  4. Ich weiß ja nicht. Ich interpretiere "angepaßt" schon so: "als Sehhilfe geeignet". Aber gut, soll sein.

    Was die Kontaktlinsen betrifft, so sind diese auch in den amtlichen Richtlinien aufgeführt.

    Ciao
    Wolfram

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