Sonntag, 10. Februar 2019

Alkerholgrentswerte und anderes Zeuch

Ein Kollegah von wegen Verkehrspsychologe hat mir folgende Graphik aus der Website "mobil und sicher" der Verkehrswacht zugänglich gemacht.
 Die Grafik zeigt sehr schön, daß der ganz überwiegende Schwerpunkt der Trunkenheitsfahrten im Be­reich weit jenseits der heute schon gültigen BAK-Grenzwerte liegt. Das heißt eine Herabsenkung der BKA-Grenzwerte bringt genau gar nichts. Dem normalen Trunken­heits­fah­rer ist es völlig wurscht, ob er mit seinen 2 Promillen 0,9 Promille über dem Grenzwert liegt oder - sagen wir mal - 1,5 Promille.
Wie immer gibt es natürlich 1 Ausweg, gefunden hat ihn ein Verkehrspsychologe (wer sonst?).
Abgesehen davon liegt die Promille-Obergrenze, ab der sich nicht mehr das Ordnungsamt, sondern die Strafjustiz mit mir befaßt, seit 1961 (!, damals war ich noch der Waldbauernbub) bei 0,3 Promille ([1]). Die 0,5 beziehungsweise 1,1 Promillegrenze ist eine großzügige Sonderregelung für hardcore-alkoholgewöhnte Kraftfahrer.
Müßte ich nicht befürchten, daß die Donau Hochwasser führt und Wien darob absöffe, ich würde weinen, daß es nur so eine Art hat.




[1]   Das gilt für Raichsdaitschland, ich nehme an, daß das für die Kolonie Ostmark entsprechend gilt.

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