Weil sie einen Film - nein, nicht gedreht hatten, sondern dabei waren, ihn zu drehen, wurden die beiden iranischen Filmemacher Jafar Panahi und Mohammad Rasoulof zu sechs Jahren Haft, zwanzig Jahren Berufsverbot sowie zwanzig Jahren Reise- und Interviewverbot verurteilt.
Wenn du dir die obige Information nochmal durchliest und dann einige Minuten drüber meditierst, wirst du für die Karriere, vielleicht sogar für das Leben der Richter fürchten, die dieses Urteil gesprochen haben. Gröbere Beschimpfungen der Islamischen Republik Iran liest man selten.
Du glaubst nicht, daß das Urteil eine Beschimpfung ist? Dann laß es mich dir erklären.
Wegen einer Straftat [1] wird jemand zu Gefängnishaft und Ausreiseverbot aus dem Iran verurteilt. Das Ausreiseverbot ist, wie die Gefängnishaft, eine Sanktion. Was wollen uns die iranischen Richter damit sagen?
Sie wollen uns sagen: Diese Islamische Republik Iran ist ein dermaßen gottverfluchtes, verschissenes Drecksland, das Darin-leben-müssen erscheint uns als die geeignete, harte Strafe für Gesetzesbrecher. Die Islamische Republik Iran verlassen zu können ist ein großes Glück für jeden, der sich diesen Luxus leisten kann. Verbrecher aber müssen als Strafe für ihr Verbrechen weiter bei uns leben. [2]
[1] Ich will mich jetzt mit der "Straftat" selber nicht befassen, das haben andere schon getan.
[2] Wahrscheinlich kommt jetzt irgendein Schlaumeier aus einem Erdloch gekrochen und macht mich drauf aufmerksam, daß derartige Ausreiseverbote auch - hihi - in der DDR gegolten hätten. Der Haken ist bloß, daß das Ausreiseverbot in der DDR ein Signal an die Bürger war: Ihr bleibt hier, wir brauchen euch! Leute, die der DDR lästig waren wurden gerade nicht strafweise zum weiteren Aufenthalt dort verurteilt, sie wurden im Gegenteil bei nächstpassender Gelegenheit über die Grenze geschoben.
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