Sonntag, 2. Januar 2022

Der leider nicht betrunkene Radlfahrer

Am Dienstag war ich im Waschsalon [1]. Als ich rauskam war es schon dunkel, ich strebe dem Bushäusl zu. Aus dem Nichts kommt ein Radler auf dem Radweg daher, hohe Geschwindigkeit, kein Licht und natürlich aus der falschen Richtung. Fast hätte er mich erwischt, freundlicherweise ruft er mir zornig zu, ich solle doch gefälligst aus dem Weg gehen. Ich nenne ihn einen Arsch und gebe ihm als Tagesmotto mit, er möge doch verrecken. Elendiglich, versteht sich.

 

Es wird meines Erachtens viel zu viel Geschiß gemacht um Alkohol auf dem Radl. Mit Alkohol auf dem Radl [2] gefährde ich in allererster Linie erst mal mich selber. Die Fremdgefährdung ist nahezu vernachlässigbar. Ich gehe sogar so weit, daß ich sage, die wirklich gefährlichen Radler sind die nüchternen. Die alkoholisierten Radler schwanken rum und fallen schließlich irgendwann auf die Schnauze. Die topfitten Velozipedisten dagegen jagen mit Höchstgeschwindigkeit wenige Zentimeter an den Fußgängern vorbei und - wenn's blöd läuft - eben nicht vorbei. Wir sollten alle den Saufköpfen auf dem Rad dankbar sein. Sie riskieren ihr Leben um unseres zu schonen. Ein Prost auf diese edlen Menschen!

 


[1]   Laßts euch nichts einreden, Kinder, es war nicht der letzte Dienstag, natürlich nicht, sondern der 2. No Fember! 2021.

[2]  Was viele nicht wissen: Wenn ich mit 2 Promille auf dem Rad erwischt werde, kann es passieren, daß mir während meines Führerscheinentzugs sogar das Radfahren (nüchtern, versteht sich) verboten ist, weil ein Fahrrad ja das Tatwerkzeug war. Werde ich dagegen mit 2 Promille am Steuer eines 20-Tonnen-Lkw-Hängerzuges oder eines vollbesetzten Reisebusses erwischt, bin ich vor dergleichen Mißlichkeiten sicher. In diesem Falle darf ich Radfahren, wann und wie ich lustig bin.

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