Ganz neu ist das folgende Zitat und seine Verbreitung nicht mehr. Dieter Hildebrandt hat in seinem Buch "Ausgebucht" immerhin bereits 2004 aus dem obigen Brief des Bayerischen Finanzministeriums an das Bundesfinanzministerium zitiert. Aber der Text ist so schön, er verdient es, weiter verbreitet zu werden:
Die Frage, was man unter Bahnhof zu verstehen habe, beschäftigt die Bevölkerung weit über das steuerliche Bewertungsproblem hinaus. hinaus. Es wäre daher empfehlenswert, bei der Definition des Begriffs eine Stellungnahme der Gesellschaft für deutsche Sprache einzuholen.
Nach bayerischem Verständnis gehört zum Kern des Bahnhofsbegriffs jedenfalls eine Schienenanbindung. Traditionell ist auch ein regelmäßiges Anfahren durch schienengebundene Fahrzeuge kennzeichnend. Wobei diese Fahrzeuge mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf der dem Bahnhofsbereich zuzuordnenden Schienenstrecke einen Halt von mindestens der Dauer einlegen, die es den Zielort erreichenden bzw. den Abgangsort verlassenden Personen und Gütern ermöglicht, aus dem bzw. in das Schienenfahrzeug zu wechseln.
Es würde die Arbeit erleichtern, wenn diese Anforderungen in dem verwendeten Bahnhofsbegriff wiedergefunden werden könnten.
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