Freitag, 30. September 2022

Spaß-Adelige

Hartnäckig hält sich das Gerücht, es gebe seit mittlerweile über 100 Jahren in Deutschland keine Adelstitel mehr, weder de facto, noch de jure. Das ist natürlich 1 Schmarrn, denn de facto gibt es Adelstitel weiterhin. Wäre es tatsächlich so, wie uns die juristische Lebenslüge glauben machen will, daß nämlich der Adelstitel nur ein simpler Bestandteil des Familiennamens wäre, so müßten etwa angeheiratete Adelstitel die jeweilige grammatische Form des namensgebenden Gatten beibehalten. Der Ehemann von Hildegard Gräfin von Worzeldorf hieße dann Erwin Gräfin von Worzeldorf, tatsächlich aber wird er als Erwin Graf von Worzeldorf gehandelt. Der Adelstitel wird also nicht wie ein (fester) Namensbestandteil behandelt, sondern wie ein dem Geschlecht angepaßter Titel.

Die Sache ist aber ohnehin komplizierter. Nähme man nämlich die Titelregeln des Adels ernst, dann müßte Fräulein Mariae Gloria Ferdinanda Gerda Charlotte Teutonia Franziska Magarethe Frederike Simone Johanna Joachima Josefine Wilhelmine Huberta Gräfin von Schönburg-Glauchau nach ihrer Heirat mit dem Fürsten von Thurn und Taxis eigentlich Mariae Gloria Prinzessin von Thurn und Taxis heißen. Klar, denn Fürstin ist sie ja nicht, erst ihre Kinder dürfen wieder den Titel "Fürst", bzw. "Fürstin" tragen. So gesehen ist "Fürstin von Thurn und Taxis" selbst nach den Regeln des Adels eine Hochstapelei.

Im übrigen kann man sich den Adelsnamen auch in den Personalausweis eintragen lassen, neben dem bürgerlichen Namen, und zwar als - kein Witz - Künstlernamen.

Im Personalausweis wird der Adelstitel eingetragen unter der Rubrik: "Ordens- oder Künstlername". Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie unter diesem Namen schon öffentlich in Erscheinung getreten sind. Es gibt kein einklagbares Recht auf einen Künstlernamen.– Sie müssen der Meldebehörde glaubhaft machen, dass Sie tatsächlich als Künstler, Schriftsteller, Journalist unter diesem Namen öffentlich tätig sind.

Zitat aus dem Gesetz vom 12. März 1996 (GVBl. S. 147. BS 210-20): "Ordens- und Künstlernamen können neben dem Familiennamen angegeben werden, wenn die meldepflichtige Person glaubhaft macht, dass sie unter diesem Namen in bestimmten Lebensbereichen auftritt und dass dem angenommenen Namen in diesen Bereichen eine ähnliche Funktion zukommt wie ihrem nach öffentlichem Recht zu führenden Namen."
Hilfreich ist, sich schon eine Website unter dem gewünschten Namen zu sichern und zu veröffentlichen, also z.B. www.Eva-Maria-Baronin-von-Ihnenfeldt.de. Das würde die überregionale Verwendung des Adels-Künstlernamens belegen. Der Sachbearbeiter vor Ort muss auf Ihrer Seite sein – das ist am wichtigsten. Vielleicht gehen Sie schon heute mal beim Einwohnermeldeamt vorbei und fragen nach, wie Sie am besten vorgehen, um im November gerüstet zu sein?!

Selbstverständlich ersetzt der Künstler/ oder Adelstitel nicht den bürgerlichen Namen – er ergänzt ihn nur. Sie können den Namen sogar beim Patent- und Markenamt eintragen lassen, damit Sie niemand nachahmt – das wäre dann aber kostenpflichtig – die Eintragung in den Personalausweis selbst ist kostenlos. Quelle

Also, nur Mut: Schreibe ein Buch, male einige Bilder und präsentiere dein Werk unter dem Künstlernamen Joachim Igor Graf von Worzeldorf - und dann lauf zum Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde.

Das mit den Bildern ist gar nicht so schwer, hier eine Anregung:

Obiges Bild, ein Porträt des brasilianischen Malers Ivaldo Granato von seinem kleinen Sohn [1], hat übrigens, damit wir beim Thema bleiben, die Fürs... äh, Prinzessin von Thurn und Taxis seinerzeit der Gemeinde Waldmünchen geschenkt. Eine noble Form der Kunstentsorgung. Der Waldmünchner Bürgermeister (im Bild rechts) blickt recht irritiert auf das... äh, Kunstwerk.



[1]   Wahrscheinlich ist es umgekehrt und es handelt sich um ein Porträt, das der Sohn von seinem Vater gemacht hat.

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