In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)
war folgendes
zu lesen: "Die iranische Schauspielerin Afsaneh Bayegan ist wegen
Verstoßes gegen die Kopftuchpflicht
zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die
Strafe werde für fünf Jahre ausgesetzt, meldete am Mittwoch die
Nachrichtenagentur Fars News, die den Revolutionsgarden untersteht. Die 62
Jahre alte Bayegan müsse sich einer psychologischen Behandlung wegen einer
krankhaften „familienfeindlichen Persönlichkeit“ unterziehen. Zudem sei eine
zweijährige Ausreisesperre gegen sie verhängt worden."
Das heißt, die
iranischen Behörden geben uns zu verstehen, daß der bloße Aufenthalt im Iran eine
angemessene Sanktion für ein strafwürdiges Vergehen ist. "Du bist ein nichtswürdiger Lump (m/w/d), deshalb
mußt du unter uns, in unserem gottverfluchten Lande wohnen."
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