Samstag, 20. Juli 2019

Wäschetrocknen aufm Balkong...

...oder Wie bastele ich mir ein Problem

Dem aufgeweckteren Teil des Publikums [1] wird schon mal aufgefallen sein: Das Leben ist eine Matz! Du denkst dir irgend einen Scheisendreck aus und meinst das satirisch, sarkastisch, was-weiß-ich. Und dann kommt das echte & wahre & wirkliche Leben, lacht dich aus und übertrumpft dich.
Beim letzten Telefonat mit meiner Schwester hatten wir über Hausverwaltungen gesprochen, die es verbieten, Wäsche auf dem Balkon so aufzuhängen, daß man sie sehen kann.
Tags drauf - Alda ischwör! - hatte ich einen Brief meiner Hausverwaltung im Briefkasten liegen. Man schrieb, es sei festzustellen, daß in letzter Zeit vermehrt Wäsche, Kleidungsstücke und Teppiche über die Balkonbrüstung widerrechtlich (!) aufgehängt würden.
Wir verweisen - so fuhr man fort - daher auf die Bestimmungen der Hausordnung besonders auf die Punkte 6, Abs. 2 sowie 7: Das Trocknen der Wäsche darf nur auf dem Trockenplatz oder im Trockenraum erfolgen, keinesfalls auf den Balkonen über Brüstungshöhe (!).
Das Witzige daran ist, daß man bei unserem Haus die Wäsche von außen auch dann nicht sehen kann, wenn sie über Brüstungshöhe hängt. Sämtliche Balkone gehen nach Süden, dort ist eine Wiese und dahinter die Rückseite einiger Gebäude des Gewerbeparks. Weil es eine Rückseite ist, gehen dort so gut wie nie Menschen, und die wenigen, die es tun blicken nicht auf, weil sie anderes im Sinn haben. Jetzt, im Sommer verbergen die blättertragenden Bäume unsere Häuserfront. Es könnte allenfalls der Hausmeister vor Schreck von seinem Aufsitzrasenmäher [2] fallen, wenn er Wäschestücke sähe, die höher als die Balkonbrüstung hängen.
Im Kongo müssen die Menschen Angst vor Ebola haben, das Mittelmeer ist kein freundlicher Aufenthalt für Neger in Schlauchbooten. Und uns sind trocknende Wäschestücke ein Problem.


[1]   Der so groß nicht sein dürfte bei "Fisch und Fleisch".
[2]   Das Wort gibt's wirklich, ich habe es mir nicht ausgedacht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen